996

Erster Hauptabschnitt.

Freilich würde ein direkter Vergleich der gesammten für Handel
und Gewerbe gemachten staatlichen Aufwendungen mit denen, welche
für die Landwirthschaft stattfinden, noch eine grosse Anzahl weiterer
Schwierigkeiten bieten.
Die Handels- und Gewerbeverwaltung ist diejenige preussische
Zuschussverwaltung, welche das am wenigsten vollständige Bild über
die auf ihrem Gebiete (Handel und Gewerbe) bereitgestellten Mittel
aus Staatsfonds — im Gegensatze zu Gemeinde-, Vereins- und Privatfonds
 — darbietet, weil ein grosser Theil der anderwärts dem Staat
obliegenden und in früherer Zeit auch in Preussen vom Staate verwalteten
 Aufgaben seit Gründung des Norddeutschen Bundes und
später des Deutschen Reiches diesem zugefallen sind. Hier kommt
vor allen Dingen ein grosser Theil der dem Reichsamt des Innern
obliegenden Aufgaben und der ihm zugehörigen Behörden in Betracht,
Patentamt, Normal-Aichungskommission, Behörden für die Untersuchung
 von Seeunfällen, Schiffsvermessungsamt, Kommission für
Arbeiterstatistik, sodann das Reichsversicherungsamt und die Ausgaben
 für die soziale Arbeiterversicherungs-Gesetzgebung (1902: 38,1
Millionen Mark), ferner die Unterstützungen für Unterhaltung von
Postdampfechiffsverbindungen mit überseeischen Ländern u. s. w. (1902:
6.9 Mill. M.). In gewissem Masse kann man auch die Ausgaben für
die Kolonien hier mit in Anrechnung bringen.
Bei Berücksichtigung dieser Sachlage erscheint es unmöglich, ein
abschliessendes Bild über das Mass der vom Staate gemachten Gesam
 mtaufwendungen für Handel und Gewerbe einerseits, und derjenigen
 für die Landwirthschaft andererseits zu geben, so viel Interesse
 eine solche Gegenüberstellung namentlich in gegenwärtiger Zeitlage
 bieten würde. Wir werden daher, nur für einige wichtige Gebiete,
z. B. fachliches Unterrichtswesen ($ 15 ff.), direkte Pflege und
Förderung von Gewerbetreibenden und Landwirthen ($ 122) Parallelen
zu ziehen, uns vorbehalten.
S8$ 1a. Der Uebergang wichtiger, früher von dem Handelsministerium
 ressortirender Funktionen auf das Reich erweist sich
ferner auch für einen Vergleich der gegenwärtigen Einnahmen und
Ausgaben der Handels- und Gewerbeverwaltung mit der Zeit vor
Gründung des Norddeutschen Bundes bezw. des Deutschen Reiches
hinderlich. Aber selbst die Zeit vor 1879/80 lässt sich mit der Jetztzeit
 nur in beschränktem Masse vergleichen, weil vor diesem Zeitpunkte
 die Handels- und Gewerbeverwaltung mit der Verwaltung des
Bauwesens einen gemeinsamen Ktat hatte, der nicht für alle
Zweige der Verwaltung, vor Allem nicht für die Centralverwaltung,
eine Trennung der Ausgaben aufwies. In Anlage LILI sind daher auch
für die Handels- und Gewerbeverwaltung und in späterer Anlage für
die Bauverwaltung die Zahlen der einzelnen Etatskapitel und Titel nur
bis zum Jahre 1879/80 zurück gesondert dargestellt, während in einer