1006 Zweiter Hauptabschnitt. Einnahmen der Handels- u. Gewerbeverwaltung.
Von den gegenwärtigen 836 M. entfallen allein 450M. auf Stralsund.
wo einige kleine fiskalische Ländereien verpachtet sind.
Die Einnahmen aus Miethen und Pächten bei der Porzellanmanufaktur
 und dem Bernsteinbetriebe werden nicht in Tit. 1.
sondern bei den besonderen Kinnahmetiteln dieser Verwaltungen mit
nachgewiesen (Tit. 3b und 5a).

$ 10, Kap. 29 Tit. 5... Rückzahlungen auf die für aufgehobene
gewerbliche Berechtigungen vorschussweise gewährten Entschädigungskapitalien
 (1902 42 1838 M.).
Die Entschädigungskapitalien, welche für die Aufhebung der in
$33 des (jesetzes über die Aufhebung und Ablösung gewerblicher
Berechtigungen vom 17. März 1868 bezeichneten ausschliesslichen
Gewerbeberechtigungen den früher Berechtigten zu gewähren sind,
werden nach $37—39 daselbst vorschussweise aus der Staatskasse
gezahlt ') und durch jährliche Beiträge der Gemeinden, in deren Bezirke
die Berechtigungen bestanden haben, und derjenigen in denselben
vorhandenen Gewerbetreibenden gedeckt, welche durch die Berechtigung
 in dem Betriebe ihres Gewerbes beschränkt waren. Der Beitrag
der Gemeinden ist auf 1 Proz., derjenige der Gewerbetreibenden insgesammt
 auf 2 Proz. des Entschädigungskapitals festgesetzt. Da indessen
 der Beitrag des einzelnen Gewerbetreibenden die Höhe der von
ihm zu entrichtenden Gewerbesteuer nicht übersteigen und, soweit dies
der Fall sein würde, mit dem Beitrage des einzelnen auch der gesammte
Tilgungsbeitrag der Gewerbetreibenden herabgesetzt werden soll, so
können in dem Betrage des letzteren durch das Hinzutreten neuer
beitragspflichtiger Gewerbetreibenden sowie durch das Ausscheiden
bisher Beitragspflichtiger Schwankungen entstehen, im Allgemeinen
hat sich aber der Gesammtbetrag in den letzten 20 Jahren nicht sehr
erheblich verändert (vergl. Anlage L1ID).
1902 vertheilte sich die Summe von 42 138 M. auf die betheiligten Regierungen wie folgt:
Frankfurt a. 0. 56, Schleswig 18870, Hannover 4060, Hildesheim 6800, Lüneburg 3860,
Osnabrück 350, Kassel 8500. Wiesbaden 142 M

$ 11. Ti. 7. Sonstige Einnahmen: 35834 M.
Der Titel nimmt alle Einnahmen auf, die sich unter einen der
vorhergehenden nicht rubriziren lassen, und nicht erheblich oder
wichtig genug sind, um ’die Einstellung eines besonderen Titels zu
rechtfertigen. Es gehören dahin z.B. Polizeistrafgelder, Bergelöhne,
Verkaufserlös bei gestrandeten Sachen, Entschädigung für Entnahme
von Feuerungsmaterial seitens Beamter aus staatlichen Beständen.
zufällige und extraordinäre Einnahmen u. s. w.

1) Die vorschussweise Zahlung erfolgt aus dem Extraordinarium. In den Jahren
18380 —90 wurden gezahlt insgesammt 251200 M., 1894/95 noch 46000 M., seitdem sind
derartige Zahlungen nicht mehr nöthig geworden (vgl. auch $ 159).