Allgemeines, $$ 10, 11. 1007

1893/94 wurden die bis dahin hier erscheinenden Lootsengebühren
mit 11798 M. nach einem besonderen Titel (1c) gebracht (siehe diesen).
Dagegen kamen hinzu 1000 M. Gebühren für Untersuchung von
Seeschiffern auf Farbenblindheit (siehe Kap. 68 Tit. 11 der Ausgabe).
1898/99 wurden eingestellt 3080 M. Prüfungsgebühren der Prüfungskommission
 für Bezirksschornsteinfegermeister (Gebühr 920 M.), während
die Ausgaben in gleicher Höhe bei Kap. 68 Tit. 11 erschienen.
Der Fonds wurde 1879/80 mit 12804 M. eingestellt und stieg bis
1899 allmälig bis 35834 M.
1900 kamen unter entsprechender Erweiterung der Titelbezeichnung
 hinzu die Einnahmen aus denjenigen besonderen Fonds im
Bereiche der Handels- und .Gewerbeverwaltung, welche juristische
Persönlichkeiten besitzen und zu solchen Zwecken bestimmt sind, für
welche allgemeine Staatsmittel nicht verwendet werden ($ 4 des Staatshaushaltsgesetzes.
 Siehe auch Bd. IL Lief. 1 $ 6).
Es kamen hinzu aus besonderen Fonds (Geschichte und Natur
derselben in Beil. G des Etats 1900. S. auch unter „Lootsenwesen“):
a) Pensionsfonds der Eiderlootsenpensionskasse . . . 8960 M.
b) „ Allgem. Schleswigschen Lootsen-5300
 „
. 1150
Aymma 15410 M.

1902 war der Fonds auf 65 689 M. gestiegen.
‚Er vertheilte sich auf die einzelnen Regierungen wie folgt:
. Königsberg 10915 (Verkauf von Strandgut, Strompolizeistrafen und Nebenfonds), Schleswig
 13870. Potsdam 5015. Danzig 3340. Magdeburg 3220 M.

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