1010 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben d. Handels- u. Gewerbeverwaltung.

tags beschloss 1847 eine Petition um Errichtung eines selbstständigen
Ministeriums für Ackerbau, Handel und Industrie, in der es u. a. hiess,
dass in der Organisation des Handelsamtes kein selbstständiges Centralorgan
 der Vertretung der Interessen des.Handels und der Gewerbe
gegeben worden sei, sondern dass darin die Anerkennung, nicht aber
die Befriedigung des Bedürfnisses liege. Erst durch Allerh. Erl. v.
17. April 1848 wurde ein diesen Wünschen entsprechendes, auch die
öffentlichen Arbeiten (Eisenbahnen u. s. w.) mitumfassendes Ministerium
geschaffen.
Diesem Ministerium wurden übertragen:
IL. von dem Ressort des Finanzministeriums: sämmtliche Geschäfte
der Abtheilung für Handel, Gewerbe und Bauwesen und der Abtheilung
für Berg-, Hütten- und Salinenwesen;
2, von dem Ressort des Ministeriums des Innern: die Gewerbeund
 Baupolizei, soweit dieselbe diesem Ministerium bisher zustand,
und die gesammte landwirthschaftliche Polizei und alle landwirthschaftlichen
 Angelegenheiten und Anstalten:
3. das Postdepartement;
4. die Geschäfte des bisherigen Handelsamtes,
Handelsrathe zugewiesene Wirksamkeit auf das
überging.
Die landwirthschaftlichen Angelegenheiten und die landwirthschaftliche
 Polizei wurden indess schon durch den Allerh. Erlass v.
25. Juni 1848 von dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten auf das Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten
übertragen,
Späterhin traten folgende Aenderungen gegen diesen Zustand ein:
1. durch Allerh. Erl. v. 26, Nov. 1849 (G.-S. 1850 8. 3) wurden die
Deichangelegenheiten dem Landwirthschaftsministerium zugetheilt
(vgl. Bd. II Buch IL $ 27 unter 5b); .
2. durch die Allerh. Erl. v. 17. März 1852 (G.-S. S. 83) und 380. Juni
1858 (G.-S. S. 501) wurde die Gewerbepolizei über einige Gewerbe, bei
denen die polizeilichen Interessen überwiegen, dem Ministerium des
Innern überwiesen;
8. in Folge der Gründung des Norddeutschen Bundes (Deutschen
Reiches) ging das Postwesen auf diese Verbände über;
4. durch den Allerh. Erl. v. 7. Aug. 1878 (G.-S. 1879 8. 25) und
Ges. v. 13. März 1879 (G.-S. 8. 123) wurde von dem 1848 geschaffenen
Ministerium für Handel-, Gewerbe- und Bauwesen ein eigenes Ministerium
für „Handel und Gewerbe“ abgezweigt, während die übrigen Angelegenheiten
 dem als „Ministerium der öffentlichen Arbeiten“ fortbestehenden
 Ministerium verblieben;
5. durch den Allerh. Erl. v. 14. Okt. 1878 (G.-S. 1879 S. 26) wurde
das technische Unterrichtswesen — mit Ausnahme des Navigationsschulwesens
 — dem Kultusministeriums übertragen, doch wurden durch

während die dem
Staatsministerium