I. Abschnitt. Centralverwaltung, $$ 14, 15. 1011

Allerh. Erl. v. 3. Sept. 1884 (G.-S. 1885 8. 95) die gewerblichen und
&lt;unstgewerblichen Fach- und Zeichenschulen, die Pflege des Kunstzewerbes,
 einschliesslich der Verwaltung der Porzellanmanufaktur,’)
Sowie des Fortbildungsschulwesens dem Handelsministerium zurückzegeben;

6. durch Allerh. Erl. v. 17. Febr. 1890 (G.-8. 8. 35) wurden die bis
lahin von dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten wahrgenommenen
Angelegenheiten des Berg-, Hütten- und Salinenwesens dem Handels-Minister
 zugewiesen. 1899 kamen die Bernsteinangelegenheiten hinzu.
$ 14. Gegenwärtig gehören hiernach, ausser den zuletzt genannten
Seschäftszweigen, zum Ressort des Handels- und Gewerbeministers
alle Angelegenheiten, welche mit Handel und Gewerbe in unmittel-Jarer
 oder mittelbarer Verbindung stehen, namentlich auch diejenigen
der Schiffahrt, Rhederei und des Lootsenwesens, die Privatbankinstitute,
die Korporationen und Sozietäten für Handel, Gewerbe und Industrie,
las Mass- und Gewichtswesen, die Navigationsschulen, gewerblichen
ınd kunstgewerblichen Fach- und Zeichenschulen, Pflege des Kunst-Zewerbes,
 Fortbildungsschulwesen, Porzellanmanufaktur, Institut für
HNasmalerei u. 8. w.
$ 15, An ständigen Centralstellen unterstehen dem Handels-Minister:

1. die technische Deputation für Gewerbe, welche schon durch das
Publikandum v. 16. Dez. 1808 8 8 No. 1 angeordnet und durch die
Verordnung v. 27. Okt. 1810 bestätigt worden ist; sie soll nach dieser
Verordnung aus einigen Staatsbeamten, aus Gelehrten, Künstlern,
Landwirthen, Manufakturisten und Kaufleuten bestehen, und ihr Zweck
ist: das Wissenschaftliche der ganzen Gewerbkunde in ihren Fort-Schritten
 zu verfolgen und unter Mittheilung der Resultate mit ihrem
Gutachten dem Ministerium zur Hand zu gehen (siehe auch $ 17);
2. die ständige Kommission für das technische Unterrichtswesen,
Welche die Aufgabe hat, die Verwaltung bei wichtigen Fragen auf
liesem Gebiete mit sachverständigem Rathe zu unterstützen. Die Ein-"chtung
 dieser Kommission ist auf Anregung des Abgeordnetenhauses
Interm 21, Jan. 1879 erfolgt. Die Kommission hat bisher 4 mal (1881.
1883. 1891, 1896) getagt;
3. die technische Centralstelle für Textilindustrie (Näh, s. $ 64);
4. zum gemeinsamen Ressort der 3 Ministerien für Handel und
Gewerbe, öffentlichen Arbeiten und Landwirthschaft gehört der durch
Verord. v. 17. Nov. 1880 (G.-8. 8. 367 ff.) errichtete Volkswirthschaftsrath,
N dem einer der genannten 3 Minister den Vorsitz führt, und der ein-36setzt
 ist, um Gesetze und Verordnungen, welche wichtigere wirthschaftliche
 Interessen von Handel, Gewerbe und Land- und Forst-Wirthschaft
 betreffen. und die auf den Erlass von Gesetzen oder Ver-')

 Aber nicht des Kunstgewerbemuseums (vgl. Bd, II Buch I $8$ 524, 525).
Schwarz u. Strutz, Staatshaushalt u. Finanzen Preussens. IL