1012 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben d. Handels- u. Gewerbeverwaltung.
ordnungen bezüglichen Anträge und Abstimmnngen Preussens im
Bundesrathe, vor dem Erlasse zu begutachten. (Näheres 8 17.)

Zusammensetzung des Ministeriums.
&amp; 16. Das Ministerium besteht gegenwärtig aus 3 Abtheilungen:
I. für Berg-, Hütten- und Salinenwesen, 11. Handelsabtheilung, III Gewerbeabtheilung.
 Der Geschäftskreis und die Zusammensetzung der
Abtheilung I ist bereits in Band I Buch III zur Erörterung gekommen,
kann daher hier ausscheiden.)
An der Spitze des Ministeriums steht ein nach Art. 61 der Verfassungsurkunde
 v. 31. Jan. 1850 verantwortlicher Minister.
Namen und Amtsdauer der bisherigen Minister für Handel und
Gewerbe sind folgende:
Vom 14. Juli 1879 bis 13. Sept. 1880: Hofmann, vom 13. Sept.
1880 bis 381. Jan. 1890: Fürst von Bismarck, vom 381. Jan. 1890 bis
96. Juni 1896: Freiherr von Berlepsch, vom 26. Juni 1896 bis
6. Mai 1901: Brefeld, seit 6. Mai 1901: Möller.
Dem Minister steht zur Seite ein Unterstaatssekretär, der gegenwärtig
 zugleich Direktor der II. (Central- und Handels-) Abtheilung
ist. An der Spitze der ILL. Abtheilung (Gewerbeabtheilung) steht ein
besonderer Direktor seit 1891/92 (vergl. Etatserläuterungen).
Die Zahl der vortragenden Räthe der beiden I. Abtheilungen
beträgt gegenwärtig 11, daneben sind 8 Hilfsarbeiter (hiervon 2
Techniker) beschäftigt.
Die Scheidung der übrigen Beamten erfolgt wie in allen Ministerien
in Bureau-, Kanzlei- und Unterbeamte. Als Bureaubeamte in der IL
und IM. Abtheilung sind im Etat des Ministeriums für Handel und
Gewerbe gegenwärtig (1902) namhaft gemacht: 1 Vorsteher des Centralbureaus,
 26 Kalkulatoren, expedirende Sekretäre und Registratoren
und 1 Kanzleidirektor. Die Klasse der mittleren Beamten ist vertreten
 durch 15 Kanzleisekretäre. An Unterbeamten sind in der IT. und
II. Abtheilung thätig: 12.

Ausgaben.
8 17. Eine Vergleichung der Ausgaben für das Ministerium mit
denen früherer Zeit kann über das Jahr 1879/80 nicht zurückgehen,
weil bis dahin die Bauverwaltung mit auf dem Handelsetat stand.
Im Jahre 1879/80 fiel die Ausgabe für den Minister weg, weil diese
Funktionen von dem Ministerpräsidenten und Minister des Auswärtigen
Fürsten von Bismarck ausgeübt wurden.
Lässt man die Besoldungen für den Minister ausser Betracht, so
ergiebt ein Vergleich mit 1879/80 folgende Zahlen:

1) Vergl. insbesondere Bd. I Buch II $ 19. Auch die Besoldungen der Beamten der
III Abtheilung stehen auf dem Berg- u. 8. W. Etat,