1016 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben J. Handels- u. Gewerbeverwaltung.
Handels-Ressorts berührenden Hafen- und Schiffahrtsangelegenheiten
wahr. Sie sind kollegialisch organisirt und bestehen aus dem für den
Hafenbezirk zuständigen Beamten der allgemeinen oder Polizeiverwaltung
 (Landrath, Polizeidirektor) im Nebenamt als Vorsitzenden, dem
Hafenbaubeamten als ersten und dem Lootsenkommandeur oder Hafenmeister
 als zweiten Mitgliede. Solche Behörden bestehen in Memel
und Pillau, Königsberg, Harburg, Geestemünde, Emden und Leer.
Neufahrwasser besitzt keine solche Einrichtung. Auch in Swinemünde
bestand bis 1885 auf Grund einer Allerhöchsten Instruktion vom
18. Juli 1800 eine Schiffahrtskommission, welcher die Verwaltung der
gesammten Hafen- und Schiffahrtsangelegenheiten oblag. Der Landrath
 war im Nebenamt Schiffahrts-Direktor und Vorsitzender. Im
Uebrigen bestand das Kollegium aus örtlichen Polizei-, Bau- und
Lootsenbeamten. Die Umständlichkeit der kollegialen Behandlung
namentlich für Hafenbausachen führten aber hier zu einer Auflösung
der Kommission durch Allerh. Ordre v. 18. Feb. 1885, wobei dem
Hafenbaubeamten die Bausachen, dem Schiffahrtsdirektor die übrigen
Hafenverwaltungs- und Schiffahrtsangelegenheiten unter eigener Verantwortlichkeit
 überwiesen wurden.
$ 21. In den Bureaus der Schiffahrtskommissionen und -Direktoren
sind Hafenpolizeisekretäre thätig. Die lokale Oberleitung haben Hafeninspektoren
 und (bei kleineren Verhältnissen) Hafenmeister inne, an
einigen Stellen fungiren auch noch Polizeiwachtmeister, Untere
Beamte sind die Strom-, Schiffahrts- und Hafenpolizeiaufseher, Schutzmänner
 und Wächter, ferner einige Boten.
Die Zahl sämmtlicher hier in Betracht kommenden Beamten
war 1902 folgende:
1 Schiffahrtsdirektor (Swinemünde 1); 6 Hafenpolizeisekretäre
 (Königsberg 1, Memel 1, Stettin 1’), Swinemünde 1, Kiel 1,')
Geestemünde 1); 5 Hafeninspektoren (Danzig 1, Stettin 1,') Kiel 1,')
Harburg 1, Geestemünde 1); 15 Hafenmeister (Königsberg 1,
Memel 1, Pillau 1, Sassnitz 1, *Breslau 1, *Kosel 1, *Halle 1, Friedrichstadt
 1, Glückstadt 1, Husum 1, *Rendsburg 1, Tönning 1, Geestemünde
 1, Emden 1, Leer 1); 5 Polizeiwachtmeister (Stettin 2,')
Kiel 1,') Geestemünde 1, Emden 1); 92 Strom-, Schiffahrts- und
Hafenpolizei-Aufseher, Schutzmänner und Wächter (Königsberg
 10, Memel 1, Pillau 5, *Russ 1, *Schmalleningken 1, *Tilsit 2,
Danzig 7, Einlage 1, Elbing 1, Gr. Plehnendorf 2, Neufahrwasser 3,
*Fürstenberg a. O. 1, Stettin 19,') Swinemünde 3, *Brahemünde 1,
Kiel 8,') Harburg 3, *Brunshausen 1, Geestemünde 14, *Osterholz 1,
Lingen 1, Emden 5, *Schierstein 1); 2 Boten bei Hafenmpolizeibehörden
 (Stettin 1. Emden 1).

1) Diese Beamten stehen erst seit 1899 auf dem Staatshaushaltsetat, bis dahin wurde
die Hafenpolizei von städtischen Beamten wahrgenommen, vgl. Etat 1899 Erläuterungen zu
Kap. 68 Tit. 1.