[IL Abschnitt. Ausgaben zum Schutz von Gewerbe u. Handel. $$ 25, 26. 1021

Die Stellen der Lootsenamts- Assistenten, Seelootsen, Stromlootsen
und des Revierlootsen zu Anklam sind ausschliesslich den Militär-Anwärtern
 der Marine vorbehalten. Mit Nichtanwärtern können diese
Stellen besetzt werden, falls die sich bewerbenden Militäranwärter der
Marine das 36. Lebensjahr überschritten haben.
Die Zahl der in dieser Weise thätigen Beamten war 1902 folgende:
7 Lootsenkommandeure (Memel 1, Pillau 1, Neufahrwasser 1,
Stettin 1, Swinemünde 1, Thiessow 1, Geestemünde 1); 29 Seeoberlootsen
 und Lootsenamts- Assistenten (Memel 4, Pillau 3, Neufahrwasser
 5, Stettin 5. Swinemünde 2, Kolbergermünde 1, Rügenwaldermünde
 1, Stolpmünde 1, Barhöft 1, Ruden 1, Stralsund 1, Thiessow 2,
Wittower Posthaus 1, Tönning 1). Davon je 1 Assistent in Neufahrwasser,
Stettin und Swinemünde. 123 Seelootsen und Revierlootsen
(Memel 14, Pillau 14, Neufahrwasser 20, Swinemünde 37, Anklam 1,
Kolbergermünde 2, Rügenwaldermünde 2, Stolpmünde 2, Barhöft 7,
Ruden 3, Thiessow 16, Wittower Posthaus 5). Der Lootse in Anklam
ist Revierlootse. 1 Stromobherlootse (Memel 1); 6 Stromlootsen
(Memel €).

Ausgaben.
$ 26, Die Kosten des staatlichen Lootsenwesens in den Ostsee-Provinzen
 trägt, soweit Seelootsen in Betracht kommen, der Staat.
Von den Schiffen sind für die Bedienung der Schiffe durch Seelootsen
besondere Lootsengebühren oder Lootsengelder nicht zu entrichten, indem
 das Hafengeld als Entgelt für die Benutzung nicht nur der Hafenanlagen,
 sondern auch der Lootsenhülfe angesehen wird. Kine Ausnahme
 bilden in dieser Beziehung nur die am freien Fahrwasser der
See liegenden, erst in neuerer Zeit mit besoldeten Seelootsen besetzten
Stationen Thiessow, Wittower Posthaus und Barhöft. Hier sind für
die Lootsbedienung Gebühren zu entrichten, welche jedoch nicht den
auch hier besoldeten Seelootsen, sondern der Staatskasse zufliessen und
in Kap. 29 Tit. 1e') in Einnahmen erscheinen (1902 kamen auf dem
Etat der Regierung zu Stralsund 6100 M. derartige Gebühren auf).
Die staatlichen Binnenlootsen beziehen (mit Ausnahme der das
Verholen der Schiffe im Memeler Hafen besorgenden dortigen Stromlootsen
 — 1 Oberlootse und 6 Lootsen?) — und des Revierlootsen zu
Anklam) kein Gehalt. sondern stehen nur im Genuss der auf den

1) Dieser Etatstitel findet sich erst seit 1893/94 im Etat vor. Bis dahin wurde ein Theil
der Lootsengebühren bei Tit. 7 dieses Kapitels und ein anderer bei Tit. 13 Kap. 5 des Etats
der Verwaltung der indirekten Steuern vereinnahmt. 1902 war er ausgebracht mit 18 030 M.,
Wovon entfielen auf die Regierung zu Königsberg 6970 M., Stralsund 6100 M., Stade 4800 M.,
Stettin 160 M.
?) Die Gehälter des Stromoberlootsen und der 6 Stromlootsen zu Memel mit 600 bezw
450 M. sind deshalb so niedrig bemessen, weil diesen noch Verholungsgebühren von je
wa 900 M. zustehen. Diese Gebühren werden zunächst vom Staate bei Kap. 29 Tit. 16
Yereinnahmt und dann hei Kan. 68 Tit. 8 verausgabt.