(024 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben d, Handels- u. Gewerbeverwaltung,

A. Provinz Schleswig-Holstein.
Die an den verschiedenen Stationen vorhandenen Lootsenkorps
sind aus freien Genossenschaften, den sogen. Lootsenbrüderschaften
der älteren Zeit hervorgegangen, welche später, um die Schiffer gegen
Ungeschick, Nachlässigkeit und Prellerei zu sichern, unter staatliche
Disziplin und Kontrole genommen wurden. Die Lootsen sind indessen
Gewerbetreibende geblieben, zur Ausübung ihres Berufs jedoch nur
nach staatlicher Prüfung und Zulassung (Patentirung) befugt und dabei
an bestimmte staatliche Vorschriften gebunden. Die Patentirung erfolgt
nach vorgenommener Prüfung durch den Regierungspräsidenten in
Schleswig. Der Patentirung zum festen Lootsen geht in der Regel
erst ein längerer Probedienst als Reserve- oder Hülfslootse voraus.
Die staatliche Aufsicht über die Lootsenstationen wird meist
durch den Distrikts - Baubeamten wahrgenommen und steht bei
den Elblootsen dem Landrathe zu. Die Oberaufsicht führt der
Regierungspräsident in Schleswig. Lootsenzwang, d. h. die polizeiliche
Verpflichtung, einen Lootsen zu nehmen, besteht nur auf der Eider.
Nirgends beziehen die Lootsen ein festes Gehalt aus der Staatskasse,
 sondern sind auf die von den Schiffen zu erhebenden Gebühren
angewiesen. Wenn in Folge des geringen Verdienstes das Fortbestehen
einer Lootsenstation gefährdet erschien, sind ausnahmsweise Beihülfen
aus der Staatskasse gewährt worden (Kap. 68 'Tit. 8). vergl. Etatserläuterungen.
 1889/90.
Im Einzelnen bestehen über die Gebühren und die Befugnisse und
Pflichten der Lootsen besondere Reglements für die einzelnen Stationen.')
Für das Lootsenwesen auf der HEider besteht eine besondere 1794
eingesetzte EKiderlootsen-Brüderschaft (Regl. v. 31. März 1802).
Die Lootsenbrüderschaft hat gegenwärtig mehrere (3) Abtheilungen.
Die Oberaufsicht über alle Abtheilungen führt der Wasserbauinspektor
in Tönning.
Zwei Abtheilungen stehen unter Aufsicht des Lootsenältermann
(jetzt Oberlootsen) zu Tönning, welcher ein Gehalt der See-Oherlootsen
1600—2400 M.) bezieht und Dienstwohnung hat.
$ 29. Die Gebühren der Lootsen in Schleswig-Holstein fliessen
den Lootsen zu. Der Staat trägt keine Kosten.
Doch ist folgendes zu bemerken: Bei 13 der Schleswig-Holsteinschen Lootsenstationen
hatten die Schiffe, auch wenn sie sich der Lootsenhülfe nicht bedienten, einen "heil
des Lootsengeldes als Zwangsabyabe (sogenanntes Verzichtgeld) zu entrichten, da die
eigentlichen Lootsengelder allein für den Unterhalt der Lootsen nicht ausreichen. Diese
noch aus der Zeit der früheren Landesherrschaft herstammende Einrichtung, welche eine
Unbilligkeit gegen die verpflichteten Schiffe enthielt und den hauptsächlich betroffenen einheimischen
 kleinen Küstenfahrern mehrfach zu Beschwerde Veranlassung gab, ist daher seit

1) Lootsenstationen befinden sich an der Ostküste in Aaroe, Oerbyhage, Hadersleben,
Sonderburg, Kekenis, Birk, Flensburg, an der Schlei (und zwar Rabelsund, Kappeln, Arnis,
Schleimünde, Maasholm, Schleswig), Eckernförde, Labö, Fehmarn, Heiligenhafen, Neustadt
und Jonathanswiese