1026 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben d, Handels- u. Gewerbeverwaltung‘

wie das Recht der jederzeitigen Auflösung der Gesellschaft reservirte, zugleich aber die
Zahlung einer anfänglich auf 2400 M. jährlich festgestellten Beihülfe übernahm, welche in
dessen allmählich gesteigert worden ist
Der Zuschuss wird gewährt aus Kap. 68 Tit. 13, vgl. die Erläuterungen
 zu den Etats 1883/84, 1888/89, 1890/91, 1897/98 und 1901, durch
letzteren Etat wurde der Zuschuss von 55672 M. auf 74472 M. also
um 18800 M. gesteigert.
Auch sind extraordinäre Summen bereitgestellt durch den Etat
1901 Kap. 7 Tit. 2 (zum Bau eines Schooners und Dampfers 64 750 M.)
Das Betriebsmaterial besteht zur Zeit aus den 3 Lootsenschoonern Emden, Leda und
Borkum (letzterer Eigenthum der Staatsregierung), der Jacht Dollart, mehreren Segeljollen
und Ruderbooten und einem Stationsgebäude auf der Nesserlander Schleuse bei Emden.
Das Betriebspersonal besteht aus 1 Lootsen-Kommandeur, 1 Oberlootse,
 5 Lootsenschiffern, 18 Seelootsen, 9 Hilfslootsen, 13 Matrosen,
7 Binnenlootsen, 1 Dampferführer. Der Lootsen- Kommandeur ist
staatlicher Beamter (Kap. 68 Tit. 2). Die Gehälter der Lootsenschiffer
 und Seelootsen bestehen zum Theil aus festen Bezügen, zum
Theil aus Gebühren, bleiben: aber hinter denen der staatlichen Seeoberlootsen
 und Seelootsen zurück. Ferner sind noch 5 Köche, 1 Maschinist
und 1 Heizer thätig.
$ 32, C. Das Lootsenwesen vor und auf der Unter-Elbe
betrifft sowohl die Provinz Schleswig-Holstein wie Hannover. Bis
Bösch (von der Mündung aufwärts) besorgt schon seit 1607 Hamburg
das Lootsenwesen und übt für Schiffe von bestimmter Grösse den
Lootsenzwang aus.
Von Bösch aufwärts ist zu unterscheiden
l. bis Altona und Hamburg; für diese Strecke: besteht ein (gemeinschaftlich
 Preussisches u. Hamburgisches) Lootsenwesen, ausgeübt
durch Hauptlootsen, welche die Schiffe aufwärts (selten abwärts) und
Patentlootsen, welche sie abwärts befördern. Sämmtliche Lootsen
sind freie Gewerbetreibende und vereinnahmen ihre Gebühren jeder
für sich. Von den Hauptlootsen wurden 1890 74 von Preussen (50 aus
Holstein, Reg.-Präs. zu Schleswig und 24 aus Hannover, Reg.-Präs, zu
Stade), 6 von Hamburg konzessionirt. Von den Patentlootsen konzessionirt
 Preussen 40, Hamburg 30.
2, für das (ausschliesslich Preussische) Glückstädter Lootsenwesen
ist durch Allerh. Erl. vom 29. April 1785 eine Lootsengesellschaft zu
Glückstadt ins Leben gerufen. welche aus 8 Mitgliedern (Patentlontsen)
besteht.

HL Strandämter.
(Kap. 68, Tit 8, 11 der Ausgabe).
$31, Auf Grund des Art. 4 Ziff. 7 der Reichsverfassung wurde
vom Reiche unterm 17. Mai 1874 (R.-G.-Bl. 8. 73ff.) eine einheitliche
Strandungsordnung erlassen, um die vielen Unzuträglichkeiten, welche
das Nebeneinanderbestehen einer grossen Anzahl Dnartikularrechtlicher