II. Abschnitt. Ausgaben zum Schutz von Gewerbe u. Handel. $ 588. 1033
Zur Vorbereitung der Prüfung als Seedampfschiffs-Maschinisten
 nach Massgabe des Reichsgesetzes v. 11. Juni 1878 wurden
sodann in Preussen späterhin zwei besondere Schulen in Flensburg
(gegr. 1886) und in Stettin (gegr. 1900) gegründet. Sie sind ebenfalls
staatliche Anstalten.
Durch Bekanntmachung v. 26. Juli 1891 (R.-G.-BL. 8. 8359) fand
zugleich eine Neuregelung der Seedampfschiff-Maschinisten-Prüfungen
statt, wobei Maschinisten-Prüfungen I[., IL, III u. IV. Klasse unterschieden
 wurden,
In Flensburg können Seedampfmaschinisten für alle 4, in Stettin
nur für die 2., 3. und 4. Klasse vorgebildet werden (Näheres in $ 43).
1. Eine dritte Art Schiffahrtsschulen sind endlich die Schifferschulen
 für die Binnenschiffahrt. Zur Ausübung des Gewerbes
als Schiffer (Führer) von Binnenfahrzeugen und von Flössen bedarf
es nach der Preuss. Ausführungsanweisung z. Gew.-Ordn. Y. 9. Aug.
1899 No. 38, solange der Bundesrath von der Befugniss zur Einführung
des Befähigungsnachweises ($ 132 d. Ges. betr. die privatrechtlichen
Verhältnisse der Binnenschiffahrt, R.-G.-Bl. 1898 S. 868) keinen Gebrauch
 gemacht, nach der Gewerbeordnung weder eines Befähigungsnachweises
 noch einer besonderen Genehmigung. Doch bestehen Ausnahmen
 nach den besonderen Schiffahrtsakten für Rhein, Elbe und
Weser.)
Um die für diese Schiffer erforderliche Vorbildung zu sichern, bestehen
 besondere Schulen in Aken, Tangermünde, Parey, Kl.-Wittenberg,
 Lauenburg, Schönebeck, Rogätz, Klster, Gr.-Rosenburg, Mühlberg,
 Ruhrort, Zehdenick a. H., Bredereiche, Havelberg, Alsleben a. S..
Fürstenberg a. O., Wettin a. S., Gr.-Neuendorf, Tschicherzig, Pretzsch,
Plaue a. H., Pritzerbe, Fürstenwalde, Polenzig, Lehnin, Coblenz,
Hameln, Thorn, Linum, Beetz, Vietze, Malz, Friedrichsthal, Woltersdorf,
 Alt-Ruppin und Lychen. Diese Schulen sind in den Jahren von
1888-—1902 eröffnet und werden meist zu zwei Drittel vom Staate, zum
Rest von Gemeinden, Handelskammern, Vereinen u. dergl. unterhalten

Zul Navigationsschulen und -Vorschulen.
8 838, Die allgemeine Bedeutung und Entwickelung ist bereits
in 8 37 dargelegt.
Für die gegenwärtige Verfassung und Lehrpläne der Schulen und
Vorschulen sind die vom Handelsminister unterm 16. Dez. 1898 erlassenen
 Regulative massgebend (im M.-BL £. d. i. V. abgedr.), durch die
das alte Regulativ v. 24. Juni 1881 (a. a. O. S. 211), dem schon ein
solches von 1863 (a. a. 0. S. 157) vorausgegangen war, aufgehoben wurde,
Nach I 81 sollen die Navigationsschulen den Seeleuten Gelegenheit
 bieten, sich die theoretische Ausbildung zum Seesteuermann

ı) Simon, Fachbildung des preussischen Gewerbe- und Handelsstandes, S. 402 ff,