10834 Dritter Hauptabschnitt, Laufende Ausgaben d. Handels- u. Gewerbeverwaltung.
und zum Seeschiffer auf grosser Fahrt zu verschaffen und sich auf die
Steuermannsprüfung und die Schifferprüfung für grosse Fahrt, sowie
auf eine Prüfung in der Schiffsdampfmaschinenkunde und in der
Gesundheitspflege auf Kauffartheischiffen vorzubereiten.
Zur Ausbildung von Seesteuerleuten sind die Steuermannsklassen,
zur Ausbildung von Schiffern auf grosser Fahrt und zur Vorbereitung
auf die Prüfung in der Schiffsdampfmaschinenkunde die Sechifferklassen
 bestimmt.') In den letzteren werden genügend Unterrichtete
auch zur Vorbereitung auf die Steuermannsprüfung zugelassen.
Die Aufnahme ist von Ablegung einer durch die Navigationslehrer
 vorzunehmenden Prüfung abhängig, in welcher ausser einiger
Kenninisse im Deutschen, Rechnen und der Geometrie die Kenntniss
der politischen und der nautischen Geographie, soweit sie für einen
Schiffsoffizier erforderlich ist, sowie einige Vorbereitung in der mathematischen
 Geographie verlangt wird.
In eine Schifferklasse wird als Schifferschüler nur aufgenommen,
wer in Deutschland entweder als Seesteuermann zugelassen ist oder
die Steuermannsprüfung bestanden hat, und als Steuermannsschüler
nur, wer an einer deutschen, öffentlichen Navigationsschule einen
Steuermannskursus bereits ganz oder zum grossen Theile durchgemacht
hat. Ausnahmen: Minister für Handel und Gewerbe.
Der Unterrichtskursus dauert in den Steuermannsklassen
8—10, in den Schifferklassen 5-6 Monate. Die Schülerzahl einer
Klasse soll 30 nicht übersteigen.
Als Lehrer kann in der Regel nur angestellt werden, wer mindestens
 8 Jahre nach dem 9%0. Jahre ausübender Seemann und als
Schiffer auf grosser Fahrt zugelassen ist und eine schriftliche Prüfung
abgelegt hat.
Die Navigationslehrer sind unmittelbare Staatsbeamte.

. Verfassung.
$39, Der Navigationsschuldirektor ist alleiniger Kurator der an seinem
Amtssitze befindlichen Navigationsschule. Für jede andere Navigationsschule
 wird von dem Regierungspräsidenten ein aus mehreren Mitgliedern
 bestehendes Kuratorium oder ein Einzelkurator bestellt. Die
Kuratorien verwalten die Angelegenheiten der N avigationsschulen und
führen die unmittelbare Aufsicht über dieselben und die dabei angestellten
 Lehrer vorbehaltlich der den Navigationsschuldirektoren obliegenden
 'oberen Aufsicht. Ueber die Befugnisse der Kuratoren s. &amp; 20
des Regulativs.
Navigationsschuldirektoren giebt es 3, zu Altona (für Schleswig-Holstein),
 zu Geestemünde (für Hannover) und zu Danzig (für Ost-,
Westpreussen und Pommern).

') Die Navigationsschulen in Pillau, Apenrade und Timmel haben nur eine Steuermannsklasse,
 alle übrigen Navigationsschulen eine Steuermanns- und eine Schifferklasse: