IX. Abschnitt. Ausgaben zum Schutz von Gewerbe u. Handel. $ 51. 1045

nahme verrechnet. Für die Höhe der Gebühren ist die erwähnte
Taxe massgebend, die auch für die kommunalen Aichungsämter gilt.
Diese Taxe ist erlassen unterm 928, Dez. 1884 (Besond. Beil. 5
des R.-G.-Bl. 1884) nebst Abänderungen v. 6. Mai 1892, 8, Mai 1894,
18. Aug. 1900 (No. 38, 26, 38 der betr. Reichsgesetzblätter).
Die von den staatlichen Aemtern vereinnahmten Gebühren sind
in fortwährender Steigerung begriffen und übersteigen die Ausgaben
erheblich. 1879/80 stellten sie sich auf 124610 M. und stiegen bis
1896/97 auf 186810 M., stiegen 1897/98 auf 249112 M. und seitdem
bis 1902 auf 377 607 M.

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Die einzelnen Aichämter sind an letzter Summe wie Bolt Jofhoiee ne
23.023 M., Berlin 173 180 M., Stettin 11170 M., Posen 7430 Ma 10090 ® N HRSCL TEE a.
burg 16 970 M, Kiel 8220 M, Hannover 10528 M., Dortmun m
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Cöln 77 510 M.

Die Ausgaben werden bestritten aus Kap. 68 Tit. 3a, 5, 6a, 10
bis 10h, 11, 16.
Die Aichungsinspektoren, welche sich ganz vorwiegend aus
Technikern mit höherer akademischer Ausbildung zusammensetzen,
erhielten Anfangs der 80 er Jahre nur durchschnittlich 2700 M., Anfang
der 90er Jahre 3600 M. und stiegen bei der allgemeinen Besoldungsverbesserung
 1897/98 auf durchschnittlich 3950 M. (Höchstgehalt
5400 M.). Sie bilden eine Besoldungsgemeinschaft für sich, haben also
keine Dienstalterszulagen. Die Bureau- und Kassenbeamten stehen
mit 1500 bis 3300 M. den Bausekretären der Bauverwaltung und den
Hauptsteueramts- Assistenten gleich.
Die Aichmeister rangiren mit 1500 bis 2700 M. gegenwärtig mit
den mittleren Werksbeamten I. Klasse der Bergverwaltung, den Bureauassistenten
 und Stationsverwaltern der Eisenbahnverwaltung, den Wasserbauwarten,
 Hafenpolizeisekretären u. s. w. gleich.
Bis 1885/86 wurden die Stellen der Aichmeister, Aichmeistergehilfen und Rechnungsführer
 bei den königlichen Aichungsämtern nicht auf dem Etat geführt, weil der Umfang
der Arbeit sich nicht im Voraus übersehen liess, Seitdem sich aber die Zahl der dauernd
orforderlichen Beamten bestimmter übersehen liess, konnte man, um völlig geeignete und tüchtige
Kräfte zu erhalten, die etatsmässige Anstellung nicht länger zurückhalten. Es wurden daher
zum ersten Mal im Etat 1885/86 20 neue Stellen (14 Aichmeister, 4 Hilfsaichmeister und
2 Rechnungsführer) mit 1550 M. Gehaltsdurchschnitt eingestellt. (Vergl. Erläuterungen zu
Jenem Etat.)

Auch für 3 Boten wurden 1885/86 zum ersten Male etatsmässige
Stellen (1550 M. im Durchschnitt) eingeführt; jetzt erhalten die
4 Unterbeamten je 900 bis 1500 M.
Die Remunerationen für das nicht festangestellte Personal erfolgen
aus Tit. 6a 1902: 48342 M.
(Zur Remunerirung des nicht festangestellten Personals bei den
Aichungsämtern und an Funktionszulage für Hülfsleistung in den

1) 19 Aichbeamte haben Dienstwohnung