1048 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben d. Handels- u, Gewerbeverwaltung.

Nach der Dienstanweisung sollen die Gewerbeaufsichtsbeamten
einerseits in Ergänzung der den ordentlichen Polizeibehörden obliegenden
 Thätigkeit für eine möglichst vollständige und gleichmässige
Durchführung der Bestimmungen der Gewerbeordnung Sorge tragen,
andererseits aber zugleich eine Vertrauensstellung zwischen Arbeitgebern
 und Arbeitern zu erlangen suchen, um die bei der Durchführung
 jener Bestimmungen hervortretenden Interessengegensätze
möglichst auf gütlichem Wege auszugleichen. Sie sind berechtigt und
verpflichtet, die ihrer Aufsicht unterstellten gewerblichen Anlagen bei
Tag und gegebenen Falls auch bei Nacht zu revidiren und dabei insbesondere
 auch darauf zu sehen, dass die Vorschriften des &amp; 16 der Gewerbeordnung
 nicht unbeachtet bleiben, vor Allem aber auf die ordnungsmässige
 Durchführung der zum Schutze der Arbeiterbevölkerung
gegebenen Vorschriften zu sehen. Polizeiliche Straffestsetzungen und
in der Regel auch polizeiliche Zwangsverfügungen sollen sie nicht
selbst vornehmen, sondern bei den ordentlichen Polizeibehörden in
Antrag bringen (s. auch $ 53).
$ 53, Ueber die finanziellen Erwägungen, welche für die
Staatsregierung bei der Durchführung der Neuorganisation massgebend
waren, giebt die als Beilage C dem Handels-Etat für 1891/92 beigegebene
 Denkschrift Aufschluss.
Danach war beabsichtigt, im Laufe von 4 Jahren nach und nach
die Zahl der Gewerbeaufsichtsbeamten auf 26 Regierungs- und Gewerberäthe,
 97') Gewerbeinspektoren, von denen 17 als Hilfsarbeiter der
Regierungs-Gewerberäthe zu fungiren haben und 40 Gewerbe-Inspektions-
 Assistenten gebracht werden. Die Kosten wurden auf 1208 720 M.
—450 000 M. Einnahmen aus Dampf kessel-Revisionen =758 720 M. veranschlagt,
 was gegenüber dem in dem Vorjahre (im Jahre 1890/91) für
das gesammte Gewerbeaufsichtspersonal ausgeworfenen Betrage von
184000 M. ein Mehr von 574720 M. ergab.
Trotz dieser starken Personalvermehrung ist im Laufe der ferneren
 Jahre eine weitere Erhöhung der Stellenzahl unerlässlich gewesen,
obgleich (s. $ 57) inzwischen die die Beamten sehr belastenden Kesselrevisionsgeschäfte
 in Wegfall gekommen sind.
Der Grund liegt sowohl in der fortwährenden Ausdehnung des
Geschäftskreises der Gewerbeinspektionsbeamten, wie in der durch den
gewaltigen Aufschwung der Industrie herbeigeführten stärkeren Inanspruchnahme
 der Beamten in allen Zweigen ihrer Dienstthätigkeit.
Die Prüfung der Projekte für gewerbliche Neuanlagen sowie für Umund
 Erweiterungsbauten hat allein schon eine sehr bedeutende Arbeitslast
 verursacht. Die Beamten haben nicht allein die Projekte der
nach $ 16 der Gewerbeordnung genehmigungspflichtigen Anlagen zu
prüfen, sondern sollen auch beim Neu-, Um- und Erweiterungsbau nicht

1) Nach dem Etat 1892/93 auf 100 erhöht.