II. Abschnitt, Ausgaben zum Schutz von Gewerbe u. Handel, $ 56. 1053
Es führte zu einer Belästigung der Industrie, wenn bald der Kesselrevisor,
 bald der Fabrikeninspektor, bald der Beauftragte der
Berufsgenossenschaft erschien, um die ihm obliegende Aufsicht wahrzunehmen.

Es wurden daher erstmalig für 1902 in Kap. 29. Tit. 1a 136 000 M.
an Einnahmen der Gewerbeinspektionen Arnsberg und Düsseldorf für
Dampfkesselrevionen eingestellt (Allerh. Erl. v. 27. April 1891). In den
folgenden Jahren wurden auch die übrigen Inspektionen mit diesen
Revisionen betraut, sodass sich jene Einnahme bis Anfang und Mitte
der 90er Jahre auf 450000 M. gesteigert hatte.
In Folge der Belastung, welche den Inspektionsbeamten neben
den sich fortwährend steigernden sonstigen Dienstpflichten, besonders
in den landwirthschaftlichen Gegenden, wo die Dampfkesselüberwachung
 bei geringer Zahl der Kessel wegen deren zerstreuter Lage
und wegen des Mangels an guten Verkehrsmitteln einen unverhältnissmässigen
 Zeitaufwand erforderte,') wurde aber schon nach dem Inhalt
des Etats 1897/98 mit dem Verbande der Preussischen Dampfkessel-Ueberwachungsvereine
 eine Vereinbarung getroffen, dass die Ingenieure
dieser Vereine vom 1. April 1897 ab die amtlichen Prüfungen aller
landwirthschaftlichen und Schiffsdampfkessel im staatlichen Auftrage
ausführen und dafür die sonst an die Staatskasse zu entrichtenden
Gebühren beziehen sollten, wodurch der Einnahmetitel 1a für 1897/98
von 450000 M. auf 260000 M. herabschmolz.
Auch diese Entlastung der Gewerbeinspektionen erwies sich als
unzureichend. Am 1. Jan. 1899 standen unter der Aufsicht der
Gewerbeaufsichtsbeamten nicht weniger als 26874 Dampfkessel. Dabei
hatte vom 1. Jan. 1898 bis dahin 1899 die Zahl der nach der Gewerbeordnung
 revisionspflichtigen Anlagen allein um 10420 zugenommen
 (von 126 878 auf 187 298).
Die starke Vermehrung des Gewerbeaufsichtspersonals vermochte
die aus dieser Ueberlastung folgenden Nachtheile nicht auszugleichen.
Die Einführung eines staatlichen Dampfkessel- Ueberwachungsdienstes
 empfahl sich aus mehrfachen Gründen nicht (vergl. Denkschr.
Beil. C. des Etats 1900).
Es blieb daher nichts übrig, als auch die Revision der gewerblichen
 Dampfkesselanlagen den privaten Vereinen zu übertragen.

1) Es entfielen

auf feststehende auf bewegliche
Dampfkessel
1901 1879 1901

Land- und Forstwirthschaft, Weinbau, Gärtnerei
und Fischerei .....0.000000000 KH 326 3.073 2522 183245
Industrie und Gewerbe ........0 000004010.. 31211 64180 2778 5760
Handel und Verkehr .....0.00000000000004 606 2222 227 2285
Beherbergung, Erquickung und häusliche Zwecke .. 268 1357 9 175
zusammen 32411 70832 5536 21465