1056 Dritter Hauptabschnitt Laufende Ausgaben d. Handels- u. Gewerbeverwaltung.
beglaubigen. So lange die Verfertigung des Leinens die wichtigste
Nebenbeschäftigung der ländlichen Bevölkerung bildete, und die
Familie des Landmanns den Flachs und Hanf selbst baute
und zubereitete, spann und verwebte, waren die Schauanstalten
von grosser Bedeutung für den allgemeinen Wohlstand, wie für die
Hebung dieser Industrie. Indem sie zur Einführung verbesserter
Produktionsmethoden und zur Anfertigung eines, der jeweiligen Nach-[rage
 entsprechenden Fabrikats anleiteten, eröffneten sie durch die,
mit der amtlichen Beglaubigung verbundene Garantie für die Güte der
Waare der letzteren ein weiteres Absatzgebiet auf dem Weltmarkt
und vermittelten zugleich den Geschäftsverkehr zwischen den Produzenten
 und Händlern dadurch, dass nach Beendigung der Schau in
der Regel ein meistbietender Verkauf des vorgelegten Leinen abgehalten
 wurde.
Die neuerdings in allen wirthschaftlichen Verhältnissen hervorgetretene
 Umwälzung hat auch diesen Betrieb nicht unberührt gelassen.
Die Einführung der Maschine in die Leinenmanufaktur Englands und
Belgiens und die mächtige Entwickelung der Grossindustrie in jenen
Ländern schuf den deutschen Leggeleinen eine Konkurrenz auf dem
Weltmarkte, welcher sie nicht gewachsen waren. Nachdem sie die
früheren Absatzgebiete in Spanien und dem spanischen Amerika
nahezu verloren. haben, finden sie vorwiegend für den inländischen
Bedarf Verwendung,
Aber auch in Deutschland haben sich die Produktionsverhältnisse
durch die Kinführung der Maschine in die Leinenindustrie geändert.
Das fabrikmässige Brechen und Schwingen der Faseistoffe und die
mechanische Spindel hat bereits in vielen Gegenden die Handarbeit
in den Familien ersetzt. Die ländlichen Weber finden es vielfach
vortheilhafter, den selbstgezogenen Flachs gegen Garn umzutauschen
und dieses zu einer ihnen vom Händler aufgegebenen Waarengattung zu
zu verarbeiten, oder auch die vom Fabrikanten gelieferten Garne für
dessen Rechnung zu verweben. Da, wo die Weberei mehr handwerksmässig
 als Hauptbeschäftigung kleiner Professionisten betrieben
wird, weicht das Handgespinnst vor dem Maschinengarn zusehends
zurück.
Nur in einigen wenigen hannöverschen Regierungsbezirken, sowie in
den Regierungsbezirken Minden und Cassel hatte sich das Leinwandweben
unter Verwendung selbstgewonnenen Materials als ländliches Nebengewerbe
 bis in die neuere Zeit erhalten, ist aber auch hier in unaufhaltsamem
 Abnehmen begriffen. Schon in den 60er und 70er Jahren
verminderte sich die Thätigkeit der vorhandenen Leggen fortgesetzt.
12 mussten aufgelöst werden.
Anfang der 70er Jahre fasste die Staatsregierung den Entschluss,
im Wege der Gesetzgebung die Leggen als Staatsanstalten aufzulösen,
 während es den Gemeinden und Kreisen überlassen werden