II. Abschnitt. Ausgaben zum Schutz von Gewerbe u. Handel, $$ 60—62, 1059

Remuneration des
$ der
Bleichschreiber .
Tagegelder . . .
Bureau (Tit. 12) 2. 0.0.0.0...
Materialien und Bleichen (Tit. 12)
Abgaben (Tit. 12) . ...
Gebäude (Tit. 16) .. . ..
Besondere Fonds (Tit. 12) .. ..

Ausgabe:
Administrators
Bleichmeisters
Lehrlinge .

600 M
3600 ,
45
2100 „
200
23.900 ,
1500)
70
12%
50
47415 1

Hinsichtlich der Vergütungen gilt gegenwärtig ein neuer Tarif
v. 1. April 1898 für: I. die Bleichpreise, II. die Mangelpreise, III. die
Preise für das Stärken und Aufmachen.
Bei mehr als 500 M. Bleich- und Appreturlohn 2 bis 4 Proz.
Prämie. 1899 No. I des Tarifs um 10 Proz. erhöht wegen zu starken
Andrangs, und da die Betriebseinrichtungen nicht ausreichten, ihm
Zerecht zu werden.
Vereinnahmt werden diese Gebühren in Kap. 29 Tit. 6
Die Ausgaben werden geleistet zunächst aus Kap. 68 Tit. 7, da
etatsmässige Beamte nicht angestellt sind. Die Höhe der Remunerationen
 siehe oben. Administrator ist der Landrath zu Uslar im
Nebenamt. Sodann kommen die Tit. 10 bis 10b, 12 und 16 in Betracht.
 Der in Tit. 12 erwähnte Lehrlingsfonds wirft jährlich nur 50 M.
ab. Die Gesammtkosten der Bleiche übersteigen gegenwärtig die aller
Leggeanstalten.

IV. Beschussanstalt in Suhl.
$ 62. Durch Reichsgesetz v. 19. Mai 1891 (R.-G.-Bl. S. 109) ist
nach dem Vorgang anderer Staaten (England, Belgien u. s. w.) be-Stimmt
 worden, dass Handfeuerwaffen nur dann feilgehalten oder in
den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn ihre Läufe und Verschlüsse
amtlich geprüft und mit Prüfungszeichen versehen sind.
Die Prüfung besteht in einer Beschussprobe mit verstälkter
Ladung.
Die Prüfung findet bei Terzerolen und Revolvern einmal statt.
Im Uebrigen findet eine zweimalige Beschussprobe statt, die erste mit
Vorgerichteten Läufen, die zweite (Endprobe) nach Fertigstellung der
Läufe. Für Waffen, an deren Läufen oder Verschlüssen nach einer
Beschussprobe andere Mängel vorgefunden werden, ist nach Beseitigung
der letzteren eine einmalige Wiederholung der Beschussprobe zulässig,
Läufe oder Verschlusstheile, welche nach der wiederholten Beschuss-Schwarz
 uw Strutz, Staatshaushalt u. Finanzen Preussens. II