1068 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben d. Handels- u, Gewerbeverwaltung.
für welche durch das Zirkularreskript des Ministers der geistlichen,
Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten v. 17. Okt. 1883 eine „Ordnung
der Entlassungsprüfungen an den mit den Realanstalten verbundenen
maschinentechnischen Fachschulen“ publizirt worden ist.
Auch auf dem Gebiete des Baugewerbes und Textilgewerbes
wurden um jene Zeit besondere höhere Fachschulen (Baugewerkschulen)
 gegründet, die zum Theil aus alten Provinzialgewerbeschulen
hervorgingen.
Die weitere Entwickelung dieser Fachschulen im Einzelnen darzustellen,
 würde hier zu weit führen. Es kann in dieser Beziehung auf
das schon citirte 1902 bei J. J. Heine erschienene Buch von Geh. Ober-Reg.-Rath
 Simon über die Fachbildung des Preussischen Gewerbeund
 Handelsstandes im 18. u. 19. Jahrhundert verwiesen werden, welches
in eingehender Weise die Entwicekelung und gegenwärtige Organisation
 der einzelnen Fachschulgruppen behandelt, und dem auch wir,
soweit uns nicht amtliches Material zur Verfügung stand, bei der Darstellung
 der Organisation der Anstalten gefolgt sind.
Im Jahre 1870 erfolgte die Uebertragung des technischen und
gewerblichen Unterrichtswesens auf das Kultusministerium; die Massregel
 erwies sich aber durchaus nicht als eine glückliche, und erst
die Rückübertragung auf das Handelsministerium') schuf die Bedingungen
 zu einem zielbewussten und sachgemässen systematischen
Vorgehen auf dem Gebiete des technischen Mittelschulwesens. Besonders
 seit Beginn der 90er Jahre sind mehrere erfolgreiche Reorganisationen?)
 vorgenommen, wobei die Staatsregierung stets davon ausgegangen
 ist, dass sich weniger die Errichtung und Beförderung
allgemeiner technischer Mittelschulen, als spezieller mittlerer
Fachschulen empfiehlt. Als abgeschlossen können die Bestrebungen
auf diesem Gebiete freilich noch nicht gelten. Die Zahl der vorhandenen
 Anstalten genügt dem bestehenden Bedürfniss noch
durchaus nicht?) und vielfach müssen noch ausländische technische
Mittelschulen von preussischen Staatsangehörigen aufgesucht werden.

3. Beaufsichtigung des gewerblichen Schulwesens.
$ 67. Der starke Aufschwung und die innere vielgestaltige
Ausbildung, welche das gewerbliche Unterrichtswesen seit den Reorganisationen
 genommen hat, liess es besonders in Gegenden mit viel
Gewerbe und Industrie nicht mehr ausreichend erscheinen, dass die
Gewerbeschulaufsicht von den an den Regierungen thätigen Beamten
der allgemeinen Schulverwaltung wahrgenommen wurden.

1) Abgesehen vom technischen Hochschulwesen, Kunstgewerbemuseum u. 8. w.
?) Wesentlich auf der Grundlage der Berathungen der in $15 erwähnten Centralkommission
 für technisches Unterrichtswesen,
3) Vergl. z. B. hinsichtlich der Baugewerkschulen A.-H. 1901 Sten. Ber, 8. 1987.