I. Abschnitt. Gewerbliches u. Kaufmännisches Unterrichtswesen. $$ 76, 77. 1075
Die Gesammtaufwendungen stellten sich folgendermassen:
Für die jetzigen staatlichen Anstalten . . 1279644 2046498
Für die Gemeindeanstalten . . .. . . 270158 294 069
Von den Gesammtaufwendungen der staatlichen Anstalten mit
2046 493 M. beanspruchten die Besoldungen 1428 400 M., Wohnungsgeldzuschüsse
 170684 M., andere persönliche Ausgaben 106480 M.,
zusammen 1705514 M. Die sächlichen Ausgaben 8340929 M.
Die persönlichen Ausgaben machten also rund 883 Proz. der gesammten
 Aufwendungen aus.
Von den Gesammtaufwendungen der staatlichen Anstalten deckt
der Staat etwa 60 Proz. der Kosten, von denen der Gemeindeanstalten
otwa 38 Proz.
Die Gemeinden decken bei den staatlichen Anstalten etwa 10 Proz,,
bei den Gemeindeanstalten etwa 30 Proz. der Ausgaben. Auch bei
ihnen überwiegen also die Staatsleistungen.
Die Rechtfertigung dieser starken Inanspruchnahme des Staates
liegt neben den bereits in $ 67 hervorgehobenen Gründen vor allem
in dem gesteigerten Masse, in welchem bei den staatlichen Bau- u. s. w.
Betrieben auf Baugewerksehulen vorgebildete Techniker gebraucht
werden.
Lehrerbesoldungen.
$ 77, Besondere Behandlung unter den persönlichen Ausgaben
verdienen die Besoldungen.
Die Verhältnisse der Lehrer waren ursprünglich für die einzelnen
kommunalen Anstalten von Fall zu Fall besonders geordnet und
zwar auf Grund von Verträgen zwischen den Städten und den einzelnen
Lehrern. Dies wirkte sehr nachtheilig auf die Zusammensetzung und
Qualifikation der Lehrerschaft ein. Die Gehälter waren unzulänglich,
Pensionsansprüche und Wittwen- und Waisenversorgung fehlten, die
Rang- und Titelverhältnisse waren ungeordnet und die von den
Kommunen aufgestellten Anstellungsverträge wiesen sehr viele Unklarheiten
 auf, die mancherlei Unzuträglichkeiten zur Folge hatten.
Daraus ergab sich, dass die Besetzung der Lehrerstellen mit geeigneten
Bewerbern sehr erschwert war und die Lehrer häufig wechselten. Die
Lehrer bewarben sich um besser dotirte und pensionsberechtigte Stellen
an nicht preussischen Anstalten oder traten in den Staatsdienst zurück.
Es wurden daher im Staatshaushalts-Etat für 1894/95 wesentliche
Gehaltsverbesserungen für die Direktoren und Lehrer vorgesehen. Die
Gehaltsverhältnisse sind jetzt gegen Anfang der 90er Jahre wie folgt
geordnet:
Im Jahre 1891/92 standen im Etat in Kap. 69 Tit. 1a für das
Lehrerpersonal an den damals vorhandenen 2 Baugewerkschulen für
2 Direktoren, 20 Lehrer und 2 Schuldiener 62642 M., 1894/95 für
4 Direktoren, 46 Lehrer und 4 Schuldiener 187784 M., 1898/99 für
Schwarz u. Strutz, Staatshaushalt u. Finanzen Preussens, I1J