1078 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben d. Handels- u. Gewerbeverwaltung,

und denen seit 1898 die Bezeichnung: „Höhere Maschinenbauschulen“
beigelegt wurde.
Höhere Maschinenbauschulen bestehen zur Zeit in Dortmund
Hagen, Breslau, Elberfeld, Barmen, Altona, Stettin, Posen, Einbeck,
Aachen und Cöln.
Die „Maschinenbauschulen“ und „höheren Maschinenbauschulen“
in Dortmund, Elberfeld, Barmen und Cöln sind einander angegliedert
und führen daher die Bezeichnung „Vereinigte Maschinenbauschulen“.
Im Etat 1902 sind weiter die Mittel für eine „Höhere Schiff- und
Maschinenbauschule“ in Kiel bewilligt.

Gegenwärtige Organisation.
$ 80. Unter dem 19. Nov. 1901 erschienen sehr ausführliche allgemeine
 Vorschriften des Handelsministers über die „Organisation der der
Handels- und Gewerbeverwaltung unterstehenden Schulen zur Ausbildung
 von mittleren und niederen Beamten und Arbeitern der
Maschinen- und Hüttenindustrie“ (Min.-Bl. f. H. u. G. 1901 S. 305 nebst
Beilage).
Dieser Erlass unterscheidet folgende 5 Schuleinrichtungen auf dem
fraglichen Gebiete.
A. Höhere Maschinenbauschulen. — Die Schulen sollen Betriebsbeamte
 und Konstruktionsbeamte für die Maschinenindustrie und die
damit verwandten Industrien heranbilden (mittlere Techniker), auch
künftigen Besitzern und Leitern solcher industrieller Anlagen Gelegenheit
 zum Erwerb der erforderliehen technischen Kenntnisse geben.
B. Maschinenbauschulen. — Diese sollen künftige niedere technische
 Betriebsbeamten für die Maschinen - Industrie (Werkmeister,
Maschinenmeister und Leiter kleinerer Betriebe) heranbilden und
Besitzern kleinerer Werke die nöthigen Fachkenntnisse, insbesondere
die erforderliche Fertigkeit im Zeichnen vermitteln.
C. Hüttensechulen. — Die Hüttenschulen sind an einzelnen Orten
an die Maschinenbauschulen angegliedert und sollen niedere Betriebsbeamte
 für die Hüttenindustrie heranbilden.
D. Abend- und Sonntagsschulen für Maschinenbauer,
Schlosser, Schmiede und Hüttenarbeiter. — Diese sind an
die vorgenannten Anstalten oder Handwerkerschulen angegliedert und
sollen Arbeitern der genannten Gewerbe die zu ihrem Beruf erforderlichen
 fachlichen Kenntnisse und zeichnerischen Fertigkeiten vermitteln.
E. Ausser den vorgenannten Schulen sollen an einzelnen Orten
(Essen, Halle) versuchsweise Anstalten mit zweisemestrigem Kursus
zur Weiterbildung von tüchtigen Arbeitern der Maschinenindustrie,
die sich später zu Vorarbeitern, Monteuren und Werkmeistern entwickeln
 können, zugelassen werden,