1080 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben d. Handels- u. Gewerbeverwaltung.
besuchen, durch Zeichnen und sonstigen Fachunterricht möglichst gut für ihren Beruf
auszubilden,
Die mit den höheren Maschinenbauschulen und den Handwerkerschulen verbundenen
Abend- und Sonntagsschulen verfolgen lediglich den letzteren Zweck.
Zu E. Die zweisemestrigen Weiterbildungskurse beginnen neben den Fächern der allgemeinen
 Bildung (Deutsch, Rechnen, Naturlehre) mit vorbereitendem Zeichnen, Skizziren
und mit Projektionszeichnen (in der ersten Hälfte des I. Semesters 22 Stund.), gehen dann
zur Mechanik (in der zweiten Hälfte 6 Stund.), Fostigkeitslehre (4 Stund.) und zu den
Maschinenelementen (10 Stund.) sowie zum Zeichnen und Skizziren der Maschinenelemente
(12 Stund.) über. Im II. Semester nehmen sie dann die Dampfkessel, Hebe-, Dampf- und
Werkzeugmaschinen, die hydraulischen und Kraftgasmotoren (15 Stund.) in den Lehrplan
auf neben dem Skizziren und Zeichnen dieser Maschinen und Motoren (14 Stund.). Auch
aier findet ein Samariterkursus statt.
$ 81. Für alle Schulen bestehen besondere Kuratorien.')
Die Aufnahmebedingungen sind für die höheren Maschinenbauschulen
 (A) Reife für Obersekunda, Fertigkeit im Zeichnen
und 2jährige Werkstattsthätigkeit oder Ablegung einer besonderen
Prüfung und Nachweis 3 jähriger praktischer Thätigkeit, in Cöln auch
Absolvirung der 2semestrigen Vorschule:
für die Maschinenbauschulen (B), Hüttenschulen (C) und die
Anstalten unter E:
Nachweis guter Volksschulbildung und 4 Jährige praktische Thätigkeit.
 Vorheriger Besuch einer Fortbildungsschule erwünscht:
für die Abend- und Sonntagsschulen zu D:
Nachweis guter Volksschulbildung und Ausweis über Beschäftigung
 in einem der betreffenden Gewerbe. Auch sollen die Schüler
nicht mehr fortbildungsschulpflichtig sein.
Vor Neuaufnahme in eine höhere Klasse müssen Prüfungen
abgelegt werden, ausser bei Uebertritt von einer Schule in eine andere.
Die Prüfungskommissionen für die Aufnahmeprüfungen an den
höheren Maschinenbauanstalten bestehen aus dem Direktor und den
Lehrern, die Prüfungsgebühr beträgt 20 M.
An sämmtlichen Anstalten werden nach Abschluss des Lehrgangs
Reifeprüfungen abgehalten und Abgangszeugnisse ertheilt.
Die Prüfungskommissionen für diese Prüfungen bestehen aus
1 Staatskommissar als Vorsitzenden, einem Mitglied des Kuratoriums.
1 Industriellen, dem Direktor und den Lehrern.
Die Prüfung zerfällt in einen zeichnerischen, schriftlichen und
mündlichen Theil. Prüfungsgebühr 10 M.
Wer die Prüfung nicht besteht, erhält auf besonderes Erfordern
ein Klassenzeugniss und eine einfache Bescheinigung über den Besuch
der Anstalt, die sich über Fleiss, Betragen und Schulbesuch auslässt.
Frequenz.
$ 82. Der Schulbesuch ergiebt sich aus der folgenden Zusammenstollung,
 welche zeigt, dass die Schülerzahl von 1898/99 bis
1901/02 von 1408 auf 2639 Schüler gewachsen ist.
a ') Geschäftsanweisung für Kuratorien gewerblicher Fachschulen, Min.-Bl.f. H.u.G. 1902 8.48.