1082 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben d. Handels- u. Gewerbeverwaltung,

Will man also ein Bild über die Finanzverhältnisse der einzelnen
Anstalten gewinnen, so muss man in eine Prüfung der einzelnen Etats
aintreten.
Die Uebersichten in Anl. LVIII, LX und LIX geben ein Bild über
deren Verhältnisse und umfassen zugleich die Spezialschulen für Metallindustrie
 (88 87 ff.).
Sie geben auch die Verhältnisse der kommunalen Anstalten
wieder, welche nicht mit ihren Einnahmen und Ausgaben ganz durch
den Staatsetat laufen, sondern zu denen Zuschüsse gezahlt werden
aus Kap. 69 Tit. 10, 10b, 10c und 11, und die in der Beil. B zur
Handels- und Gewerbeverwaltung (Anl. Bd. II No. 16) unter No. 4 und
5 aufgeführt sind.

Einnahmen.
$ 85, Aus eigenem Vermögen hat nur die Schule in Hagen i. W.
aus einem Stipendienfonds 186 M. Einnahmen aufzuweisen. Sonst bestehen
 die Einnahmen wesentlich aus Schulgeld mit zus. 223 920,25 M.,
aus Prüfungsgebühren mit zus. 6340 M. und nur mit 2005 M. aus dem
Verkauf von Lehrmitteln und Insgemein 1560,75 M., zusammen
3565,75 M.
Da die Gemeinden 222680 M. Zuschüsse decken') und der Staat
852 455 M., entfallen von den Gesammtausgaben mit 1308 968 M.
auf eigene Einnahmen . ...... . 18 Proz.
auf Gemeindezuschüsse . . . ... . . 17 "
auf Staatszuschüsse . 65

Schulgeld.
Bei den höheren Maschinenbauschulen wird ein jährliches Schulgeld
 von 150 M. erhoben, mit Ausnahme von Cöln. wo 200 M. erhoben
 werden.
Bei den Maschinenbauschulen und Spezial-Fachschulen (Remscheid
u. s. w.) 60 M., bei den Sommer-, Sonntags- und Abendkursen 20 M.
Ausserdem werden bei den Fachschulen von nichtpreussischen Schülern
aus Deutschland 160 M., von Ausländern 300 M. Schulgeld erhoben.
10 Proz. werden für Fachschüler verwendet.
Prüfungsgebühren (s. 8 81).
Ausgaben.
$ 85a. Die Entwickelung der Gesammtausgaben, der staatlichen
und städtischen Zuschüsse ist für eine Reihe von Jahren in Anl. LIX
und LX gegeben und zwar gesondert nach den staatlichen und den vom
Staate gemeinschaftlich mit anderen unterhaltenen Anstalten.

‘) Die Höhe der mit den Gemeinden vereinbarten Antheilnahme an den Kosten im
Einzelnen sind zu ersehen aus den Anmerkungen zu AnlALX.