L088 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben d. Handels- u. Gewerbeverwaltung.

S 93. Die Frequenz ist natürlich, entsprechend der weiteren Ausgestaltung
 der Schulen erheblich gestiegen:
Es betrugen nach Anl. LXI
A. Bei den höheren Fachschulen:
1890/91 1894/95 1900/01
a) die Zahl der Tagesschüler . . . 379 345 429
b) der Abends- u. Sonntagsschüler 598 538 518
B. Bei den Fachschulen:
a) die Zahl der Tagesschüler. . . 40 35 127
b) die Zahl der Abendschüler ._. _ 1835 205_ 199
Zusammen: a) 419 380 556
b) 788 748 717
Organisation und Lehrpläne.
$ 94. Mit Ausnahme der Anstalten in München-Gladbach u. Aachen
sind alle Schulen kommunale Anstalten. Die Schule in München-Gladbach
 hat eigene Rechtspersönlichkeit, die in Aachen hat den
dortigen Webeschulverein als Träger.
Die unmittelbare Verwaltung und Beaufsichtigung der Schulen erfolgt
durch Kuratorien, denen die Vertreter der betheiligten Behörden und
Industriezweige angehören. Die weitere Beaufsichtigung liegt in Bezug
auf die Verwaltung dem Regierungspräsidenten und in technischer
Beziehung dem Direktor der „Technischen Zentralstelle für Textilindustrie“
 in Berlin ob. (Siehe 88 64 u. 90.)
Die Lehrpläne sind gegenwärtig den Zielen der einzelnen Schulen
angepasst und sehr verschieden.
Neue Speziallehrpläne werden für alle Textilfachschulen ausgearbeitet
 und demnächst im Ministerialblatt der Handels- und Gewerbeverwaltung
 veröffentlicht werden. Das gleiche gilt von den Prüfungsordnungen,
 aus denen auch die Aufnahmebedingungen zu entnehmen
sein werden.
Etatsmässige Behandlung.
$ 95, Da nach $ 94 keine der Textilschulen eine rein staatliche
Anstalt ist, so gehen sie sämmtlich nicht mit ihren Einnahmen und
Ausgaben durch den Etat, vielmehr erscheinen sie in den Anlagen
zum Etat des Ministeriums für Handel und Gewerbe mit den an sie
zu zahlenden Zuschüssen. (KEtatsformular, Erl. v. 8. März 1902.)
Beilage 13 des Etats giebt aber (No. 17—31) nähere Details über
die Einnahme- und Ausgabegruppe jeder einzelnen Anstalt,
Die Zuschüsse werden bestritten aus den allgemeinen Titeln Kap.
69 Tit. 10, 10b, 10e, 11. Wenn man daher über die Verhältnisse der
einzelnen Anstalten eingehendere Nachrichten haben will, muss man
auf die Etats der einzelnen Anstalten zurückgreifen.