1090 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben d. Handels- u, Gewerbeverwaltung.

Laufende Ausgaben.
$ 97, Die Ausgaben bestehen zum überwiegenden "Theil aus
persönlichen Ausgaben, nämlich 1902:
ı. Persönliche 2. Sächliche 3. im Ganzen
A. Für höhere M. M. M.
Fachschulen: 394 262 252 008 646 270
B. Für Fachschulen: 101 122 L 40 994 142 116
Zusammen 495 384 298 002 788 386
Also ungefähr ?/; sämmtlicher Aufwendungen waren persönlicher
und nur !/, sächlicher Natur.
Was die Lehrerbesoldungen anbetrifft, so hat durch den Etat
1901 eine Neuregelung derselben stattgefunden. Danach sollen
erhalten: . .
l. bei den höheren Fachschulen für Textilindustrie die
Direktoren ein Gehalt von 5400 M., steigend in 9 Jahren auf 6600 M.,
die Lehrer 2700 M., steigend in 12 Jahren auf 4500 M., die Lehrerinnen
1500 M., steigend in 18 Jahren auf 2700M., die Sekretäre und
Rechnungsführer 1800 M., steigend in 18 Jahren auf 3000 M., die
Meister und Meisterinnen 1200 M., steigend in 15 Jahren auf 2 200 M.,
die Schul- und Sammlungsdiener 900 M., steigend in 21 Jahren auf
1200 M. (Im Jahre 1902 wurden für 17 Meisterstellen die für Werkmeister
 an den Maschinenbauschulen eingeführten Gehaltssätze von
1800 M., steigend in 18 Jahren auf 2700 M., ausgebracht.)
2. bei den Fachschulen für Textilindustrie die Direktoren
ein Gehalt von 3 600 M., steigend in 9 Jahren auf 4800 M., die Lehrer
2100 M., steigend in 24 Jahren auf 3800 M., die Lehrerinnen 1500 M.,
steigend in 18 Jahren auf 2700 M. und die Meister, und Meisterinnen
1200 M., steigend in 15 Jahren auf 2 200 M.
Ausserdem sollen das Lehr- und Beamtenpersonal die tarifmässigen
 Wohnungsgeldzuschüsse, die Abtheilungsvorsteher eine
pensionsfähige Zulage von 300 M., die Abtheilungsvorsteherinnen eine
solche von je 200 M. und die Sammlungsdiener eine nicht pensionsfähige
 Zulage von je 150 M. erhalten..
Extraordinarium.
Seit einer Reihe von Jahren werden Summen (1902: 15000 M.)
ausgeworfen zur Heranbildung des Lehrpersonals an den Fachschulen
für Textilindustrie und zur Anschaffung mustergültiger Lehrmittel.
Diese Kosten werden ausser den Etats verrechnet und neben den allgemeinen
 Staatszuschüssen gewährt.
Baukosten entstehen. nicht, da in der Regel die Städte, wo
Textilschulen errichtet werden sollen, sich bereit erklären müssen
— ausser einem jährlichen Zuschuss für die Unterhaltung der Schule