UL Abschnitt. Gewerbliches u. Kaufmännisches Unterrichtswesen, $$ 104-106. 1095

Einnahmen (vergl. Anl. LXV).
$ 105, Die Einnahmen der in Frage kommenden Anstalten setzen
sich zusammen aus Schulgeld, Gemeinde- und Staatszuschüssen,
Ersteres macht noch nicht den 8ten Theil der Einnahmen aus
(1902: 12.6 Proz.), bei den Staatsanstalten (sub. I) sogar noch weniger
(8,1 Proz.), bei den vom Staat mitunterhaltenen und unterstützten Anstalten
 etwas mehr (fast 13 Proz.).
Was die Antheilnahme des Staates und der Gemeinden anbetrifft,
so betheiligen sich letztere an den 4 Staatsanstalten nur in sehr gevingem
 Masse (2 Proz.). Rechnet man alle Anstalts-Einnahmen zusammen,
 so ergiebt sich, dass in den Jahren 1897/98 von Gemeinden
und Staat je 42,7 Proz. der Gesammtkosten aufgebracht wurden. Für
1902 hat sich das Verhältniss zu Ungunsten des Staates etwas verschoben.
 Es entfielen nach Anl. LXV auf die Staatszuschüsse 43,9, auf
die Gemeindezuschüsse 87,9 Proz. der Gesammteinnahmen.

Ausgaben.
8 106, Was die Ausgaben anbelangt, so haben sich dieselben in
den letzten Jahren ausserordentlich gesteigert, von 952 816 M. in 1897/98
auf 1545 166 M. in 1902, also in 5 Jahren um rund 62 Proz. Den
Haupttheil der Kosten machen auch hier die persönlichen Ausgaben
aus, welche etwa zwei Drittel aller Ausgaben betragen.
Hinsichtlich der Lehrerbesoldung sind neuerdings für die aus
Kap. 69 Tit. 10 vom Staate mitunterhaltenen oder unterstützten gewerblichen
 Zeichen-, Kunstgewerbe- und Handwerkerschulen am 1. Febr.
1902 (Min.-Bl. f. H. u. G. 8. 75ff.) allgemeine Grundsätze über Anstellung,
 Besoldung und Pensionirung des Lehr- und Beamtenpersonals
erlassen worden.
Danach sind die Direktoren, die Lehrer im Hauptamt, Sekretäre
und Rechnungsführer lebenslänglich, die Schuldiener lebenslänglich
oder auf Kündigung, alle aber mit Pension- und Reliktenanspruch
anzustellen.
Die Pflichtstunden der Lehrer betragen regelmässig 24 Stunden
in der Woche.
Die Gehälter werden nach Dienstaltersstufen normirt und betragen
 bei Direktoren 5400 bis 6600 M. Höchstgehalt in 9 Jahren, bei
Lehrern 2700 bis 4800 M. Höchstgehalt in 15 Jahren, bei Sekretären usw.
1800 bis 3000 M. Höchstgehalt in 18 Jahren, bei Schuldienern 900 bis
1200 M. Höchstgehalt in 21 Jahren.
Die nicht festangestellten Lehrer erhalten für die Jahresstunde
90 bis 150 M. oder eine entsprechende Jahresremuneration.
Gemeinden können ausnahmsweise mit Genehmigung des Ministers
höhere Sätze bewilligen, doch müssen sie dann regelmässig auch die
Mehrkosten decken.