L096 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben d. Handels- u. Gewerbeverwaltung.

Um die Gemeinden zu einer den obigen Skalen entsprechenden
Normirung der Lehrergehälter zu bestimmen, sind im Etat für 1901
unter Tit. 10d 30000 M. zur Gewährung von Zuschüssen an die Gemeinden
 einmalig eingestellt worden.

Extraordinarium.
Baukosten entstehen nicht, da in der Regel die Städte, wo
Schulen errichtet werden sollen, sich bereit erklären müssen — ausser
einem jährlichen Zuschuss für die Unterhaltung der Schule — auch
das erforderliche Schulgebäude zu errichten, zu unterhalten und erstmalig
 mit Inventar auszustatten.
Die erstmalige Ausstattung (spätere Vervollständigung) mit Lehrmitteln,
 Bibliothek u. s. w. erfolgt dagegen meist durch den Staat
(vergl. z. B. Extraordinarium 1901 Kap. 7 Tit. 15, 1900 'Tit. 24, 25, 26).
Siehe auch $&amp; 152. Danach sind seit 1880 bis 1900 159120 M. zu derartigen
 Zwecken verausgabt.

VI. Die gewerblichen Fortbildungsschulen.‘)
(Kap. 69 Tit. 7, 7a und 7b.)

$ 107. Die Fortbildungsschulen haben in Preussen ihren Ursprung
genommen aus den sog. Sonntagsschulen, welche schon in der ersten
Hälfte des 19. Jahrhunderts bestanden und in mehreren der damals
ergangenen Schulordnungen und Cirkularverfügungen der Regierungen
ausdrücklich angeordnet wurden.?)
Bei der Organisation der Provinzialgewerbeschulen im Jahre 1850
($ 66) bestimmte sodann der Handelsminister, dass mit jeder dieser
Anstalten eine Handwerker-Fortbildungsschule zu verbinden sei, in
welcher Lehrlinge und Gesellen an den Abenden der Woche und des
Sonntags in den für sie besonders wichtigen Lehrgegenständen
(Rechnen, Geometrie, Naturlehre, Zeichnen) unterrichtet werden sollten.
Auch wurden einige Zuschüsse, wenn auch nur zur Beschaffung von
Lehrmitteln, angewiesen.
Trotzdem kam das gewerbliche Fortbildungsschulwesen nicht
recht in Fluss.
Ende 1853 gab es in ganz Preussen nur 220 Schulen, wobei die
von Privatpersonen und -Vereinen unterhaltenen mitgezälhlt sind,
welche von 18011 Schülern besucht wurden.
Die Besoldungen mussten — mangels staatlicher Mittel — aus
Schulgeld gedeckt werden, und wurden, soweit das nicht reichte,
durch Kommunen, Vereine und Private aufgebracht.
Als die neuen Provinzen zu Preussen hinzukamen, übernahm der
preussische Staat in Nassau und Hannover als Rechtsnachfolger der
1) Simon 8. 835.
2) Vergl. einige bei Simon S. 8835 4f