1098 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben d. Handels- u, Gewerbeverwaltung.
sind nicht berücksichtigt die kaufmännischen Fortbildungsschulen
(s. $ 113), die Innungsschulen und die von freien Vereinigungen
(Jünglings-, Gesellen-, Arbeiterbildungs-, Handwerkervereinen) unterhaltenen
 Fortbildunesschulen.

ahr

am
». Januar

1882 ...
1889 .......0.
(SIE a em
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1898 .. 0...
1894 .......
1808 200 a en
1900 ..... ü
1902

Obligatorische Schulen
Zahl der
Schulen | Schüler

339
294
13
450
64
466
472
670
767 |

32 558
45 874
47 720
51 333
55 484
54 445
56 147
82 842
100 519

Fakultative Schulen
Zahl der
| Schulen 1 Schüler

288
519
309
298
298
291
28€
281
af

24.526
39 420
43 969
44 132
“R757
921
..

Gesammtheit

der

Schulen | Schüler

623
713
(22
748
62
757
.C]

57 084
85 294
91 689
95466
101 241
99 366
100 417
124 072
142 306

In den Provinzen Westpreussen und Posen waren vorhanden an
gewerblichen Fortbildungsschulen :
am 2, Jan. 18%0 159 obligatorische Schulen mit 11 975 Schülern,
» » » 1902 127 ” „ 16579 »
Im Jahre 1902 (2. Jan.) gab es (nach Simon a. a. O0. S. 870) in
Preussen an gewerblichen Fortbildungsschulen: 1098, davon 895 mit
Schulzwang. Von diesen erhielten Staatszuschüsse 866, davon 791
mit Schulzwang. Die Zahl der Schüler betrug 1599235, davon 117 448
in Schulen mit und 41787 in solchen ohne Schulzwang (kaufmännische
 Fortbildungsschulen s. $ 113 f.).
$ 109, Zu diesen kamen noch hinzu 291 Innungsschulen mit 14895 Schülern und
56 Schulen von Arbeiter-, Handwerker-, Gesellenvereinen mit 6083 Schülern,
$ 110, Ferner wirkte die Regierung darauf hin, dass eine Vermehrung
 der Unterrichtsstunden, sowie deren Verlegung vom Sonntage
auf die Wochentage und in die Tageszeit stattfinde.
Bei einer 1883 aufgenommenen Statistik zeigte sich, dass die
Zahl der Stunden meist nur 4 bis 6, ausnahmsweise 8 beträgt.
Allgemeine Grundzüge für die Errichtung gewerblicher Fortbildungsschulen
 wurden zuerst unterm 17. Juni 1874 erlassen, an
deren Stelle später neuere v. 14. Jan. 1884 traten,') wonach etwa
2 Stunden auf Deutsch, 2 Stunden auf Rechnen nebst den Anfängen
der Geometrie, und wenn weitere 2 Stunden zur Verfügung sind,
auf Zeichnen und eventl. noch weitere freie Stunden auf Mechanik,
Physik, Modelliren u. s. w. entfallen. Auf der Basis dieser Grundzüge
sind sodann unterm 5. Juli 1897 vom Handelsminister noch besondere
Vorschriften für die Aufstellung von Lehrplänen und das Lehrverfahren
im Deutschen und Rechnen an den vom Staate unterstützten gewerblichen
 Fortbildungsschulen erlassen worden.
1) Denkschrift v. 1891 S. 2344.