[IL Abschnitt. Gewerbliches u. Kaufmännisches Unterrichtswesen. $ 113. 1101

schaftliche Bildung ermöglichen, sondern namentlich auch das Studium
der sozialen Verhältnisse, vor Allem der Arbeiterfragen in den Bereich
ihrer Wirksamkeit zichen.
Sie ist eine selbstständige Anstalt. An ihrer Unterhaltung sind
betheiligt — abgesehen von dem Ertrag der Kollegiengelder — die
Stadt Frankfurt (30000 M.), das Institut für Gemeinwohl (mindestens
30000 M.), Handelskammer (5000 M.), Po'ytechnische Gesellschaft
(5000 M.).
Im ersten Halbjahr 1901/02 war die Anstalt von 549 Personen
besucht, 36 regelmässige Besucher, 88 Hörer und 337 Hospitanten. Im
dritten Halbjahr 94 Besucher, 131 Hörer und 312 Hospitanten.
Als Besucher und Hospitanten können, abgesehen von Personen mit akademischer
Vorbildung, zugelassen werden:
1. Abiturienten der neunklassigen höheren deutschen Lehranstalten, der bayerischen
[ndustrieschulen, der sächsischen Gewerbeakademie zu Chemnitz und solcher höheren
Aeutschen Handelsschulen, deren oberste Klasse der Uberprima der genannten Anstalten
antspricht; 2. Kaufleute, Industrielle, Versicherungsbeamte und andere bereits beruflich
thätige Personen, welche im Deutschen Reich die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen
Dienst erworben haben — Personen, die sich noch in der Lehre befinden, sind ausgeschlossen
 —; 3. seminaristisch gebildete Lehrer, welche im Deutschen Reich die zweite
Prüfung bestanden haben; 4. Ausländer, deren Vorbildung nach den Bestimmungen des
Verwaltungsausschusses für genügend erachtet wird Ausserdem können zu den Vorlesungen
ıls Hörer auch solche Personen zugelassen werden, welche zu den obigen Anforderungen
nicht genügen, aber hinreichende Vorbildung besitzen, um den Vorlesungen mit Verständniss
folgen zu können und 20 Jahre alt sind. Hörer haben keinen Anspruch darauf, an Uebungen
aktiven Antheil zu nehmen; doch kann der betreffende Dozent ihnen aktive Theilnahme gestatten.
 Frauen können nicht nur als Hörer, sondorn auch als Besucher und Hospitanten
zugelassen werden, vorausgesetzt, dass sie eine entsprechende Vorbildung besitzen.

$ 113. Während die Staatsunterstützungen für handels- und
kaufmännische Hoch- und Mittelschuleinrichtungen hiernach ziemlich
geringe sind, hat sich die Staatsregierung neuerdings mit grösserem
Eifer des niederen, kaufmännischen Fortbildungs- und Fachschulwesens
 angenommen.
Um geeignete Grundlagen für ein organisatorisches Vorgehen auf
diesem Gebiete zu gewinnen, haben am 31. Jan. und 1. Febr. 18985
auf Veranlassung des Handelsministers eingehende Konferenzen über
diese Frage stattgefunden, unter Theilnahme von Vertretern der Ministerien,
 des Handelsstandes, der grösseren Städte u. s. W.
Auf diesen Konferenzen ist die Vermehrung der Zahl der kaufmännischen
 Fortbildungsschulen möglichst mit Schulzwang als
durchaus nothwendig bezeichnet. Die Zahl der Unterrichtsstunden
soll möglichst auf wöchentlich 6 erhöht werden. möglichst Tagesstatt
 Abendstunden. Gleichviel ob die Träger der Schulen Kommunen,
Handelskammern oder Vereine sind, sollen überall besondere Kuratorien
 geschaffen werden. Die Hauptgrundsätze der Lehr- und Stundenpläne
 und deren Beaufsichtigung bleibt aber der Staatsregierung vorbehalten.
