1104 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben d. Handels- u. Gewerbeverwaltung
regelmässig und zu angemessenen Preisen verwerthen zu können. Die
Anstalt verfügt über eine grosse Anzahl guter Unterrichtsräume; Gebäude
 und Mobiliar haben einen Werth von über 187000 M.
Die mit der Provinz, der Stadt Rheydt und den betheiligten Kreisen
angeknüpften Verhandlungen wegen Uebernahme eines Theiles der
Unterhaltungskosten haben zu folgendem Ergebnisse geführt:
Der Staat einerseits und die Provinz, die Stadt Rheydt sowie die
betheiligten Kreise andererseits bringen den Bedürfnisszuschuss je zur
Hälfte auf; der Antheil der Provinz und der Kreise u. s. w. beträgt
jedoch mindestens 15000 M. und höchstens 20 000 M.
Mit dieser Massgabe werden aufbringen:
1. die Provinz... . .. 7500 bis 10000 M.
2. „ Stadt Rheydt. . . .. 4500 „ 6000 ,
3. der Stadtkreis M.-Gladbach . . . . 1000 „ 13850 ,
4, „ Kreis M.-Gladbach. ..... 17C0O „ 2250
Ba „Grevenbroich. +... _ 300 400 -
zusammen . . 15000 bis 20000 M.
Die Verstaatlichung der Anstalt soll erfolgen, sobald die Betheiligten
die in Aussicht genommenen Leistungen in rechtsverbindlicher Form
übernommen haben werden, was nach den Berichten der zuständigen
Behörden in kurzer Zeit zu erwarten ist.
Es sind an Einnahmen eingestellt 1902 61 200 M., an Ausgaben
bei Kap. 69 Tit, 1d 28500 M., Tit. 2 4500 M., Tit. 3 4800 M., Tit. 4
31 400 M., Tit. 5 2000 M., in Summa 71200 M.
Die Besoldungsregelung ist die gleiche wie in Posen, auch hier
hat ein Drittel der Lehrerinnen Dienstwohnung.
Der Staat beabsichtigt nicht, die Sorge für die Mädchenfach- und
-Fortbildung allgemein auf seine Schultern zu übernehmen. Die
Hauptsorge wird den Gemeinden verbleiben müssen, wenngleich von
diesen der Sache bisher. lange nicht die verdiente Aufmerksamkeit
geschenkt wird.!)

IX. Die einzelnen Fonds des Kap. 69.
8 117, Die Struktur des Kap. 69 ist nicht ganz durch- und
übersichtlich. .
Zunächst ist die Unterscheidung von „Sächliche und vermischte
Ausgaben“ (Tit. 4—6) und „Sonstige Ausgaben“ (Tit. 7— 14), insofern
keine schlüssige, als auch unter letzterer Rubrik Ausgaben zu sächlichen
 Zwecken mit erscheinen.
Man kann im Allgemeinen davon ausgehen, dass die Tit. 1—6
auf die rein staatlichen Anstalten (Baugewerk-, Maschinenbau- und

1) Simon 8. 913. Eine Uebersicht der gegenwärtigen öffentlichen und privaten Fortbildanesschulen
 für Mädchen s. im Min.-Bl. f. H. u. 6. 1902 8. 100.