IIT. Abschnitt. Gewerbliches u. Kaufmännisches Unterrichtswesen, $$ 117—119, 1105
Zeichenschulen, sowie Navigationsschulen) Bezug haben, während
unter „Sonstige Ausgaben“ die Kosten für die Zuschuss anstalten
(Fortbildungs-, Textil-, einige Kunstgewerbeschulen u. s. w.) enthalten
sind. Ganz trifft dies indess nicht zu, indem z. B. die Tit. 12 u. 13
auf beide Arten von Anstalten sich beziehen. Tit. 14 betrifft das
Schulwesen überhaupt nicht, Tit. 13 nicht lediglich. Diese letzteren
beiden Titel rechtfertigen allein die Einfügung der „gemeinnützigen
Zwecke“ in die Ueberschrift des ganzen Kapitels (vergl. auch über
letztere beiden Titel das in $$ 122 ff. Gesagte).

&amp; 118, Die Tit. 1—6 des Kap. 69. Der Antheil der einzelnen
Schulgruppen (Baugewerk-, Maschinenbauschulen u. s. w.) an den hier
benannten Titeln ist bereits bei der Behandlung ersterer dargestellt
worden. Vergl. daher wegen der Baugewerkschulen $$ 74 ff., wegen
der Fachschulen für Metallindustrie $$ 84, 85, 87, 68, wegen der
Zeichen- u. s. w. Schulen 8$ 104 ff, wegen der Mädchengewerbeschulen
3$ 115, 116.
Hier mag nur darauf hingewiesen werden, dass in den letzten
Jahren der Tit. 3 (zur Remunerirung der Hilfslehrer u. s. w.) eine unverhältnissmässig
 grosse Steigerung erfahren hat.
Es betrugen die Ausgaben

aus Tit. 1- 3
Tit. 2. .
Tit.3. .
Tit. 4

in Mark
[888/89 1907
538536 257616
176334 "738327
100987 279131
307187 689 362

Steigerung
°n Proz.
a7
80
176
124

Zu Tit. 4 ist zu erwähnen, dass die dort benannten besonderen
Fonds das Otto’sche Legat aus Stralsund (Jahreseinnahme 140 M.) für
die dortige Navigationsschule und der Stipendienfonds der höheren
Maschinenbauschule in Aachen (Jahreseinnahme 181 M.) sind (vergl.
Etat 1900 Beil. E.).
Ferner ist hinsichtlich der Baugewerkschulen auf die in den
Etatserläuterungen von 1901 bei dem gedachten Titel mitgetheilten
Normalsätze für die einzelnen Gruppen des Sachbedarfs hinzuweisen,

8 119, Die Tit. 7—14 des Kap. 69. Wegen Tit. 7, 7a, 7b vergl.
8 107, wegen Tit. 8 u. 9 Anm. zu $ 104.
Tit. 10, dessen schon bei den einzelnen Hauptgruppen der Fachschulen
 mehrfach Erwähnung geschehen ist, ist ein Bedürfnisszuschussfonds
 für alle diejenigen Zeichen-, .Baugewerk-, Textil- und andere
Fachschulen, welche A. vom Staate und von Anderen gemeinschaftlich
zu unterhalten sind; B. von Gemeinden oder Vereinen zu unterhalten
sind, zu deren Kosten der Staat einen Zuschuss gewährt, einschliesslich
 12300 M.. künftig wegfallend. (Nach einem Etatsvermerk können