TV. Abschnitt. Ausgaben zur direkten Förderung von Handel u. Gewerbe. $$ 120—122, 1107
Leistungen zu übernehmen, sollen die Aufwendungen seitens des
Staates in demselben Verhältnisse erstattet werden, in welchem derselbe
 an der Unterhaltung der Anstalt sich betheiligt.
$ 120. Auf den Einzelnetats erscheint ferner nicht der Fonds
Kap. 69 Tit. 12: Zur Ausbildung von Personen, die sich einem gewerblichen
 oder kaufmännischen Berufe widmen wollen 100000 M.
Der Fonds ist in Höhe von 20000 M. im Jahre 1885/86 bei der
Rückübertragung des technischen Unterrichtswesens vom Etat des
Kultusministeriums an den Handels- und Gewerbeminister von dort
übernommen worden und diente vor Allem dazu, besonders tüchtigen
und fleissigen, aber mittellosen Schülern Unterstützungen zu gewähren,
um sie in den Stand zu setzen, durch den Besuch einer Fachschule
ihr Können und damit ihre Erwerbsfähigkeit zu vermehren. Die
Stipendien werden meist auf mehrere Jahre ertheilt. (Etat 1898/99
Erläuterungen.) 1889/90 fand eine Erhöhung auf 35 000 M. statt, 1896/97
auf 40000 M., 1898/99 auf 60 000 M.
Seit 1901 wurden 100 000 M. eingestellt, wobei der Fonds zugleich
eine Aenderung in der Titelbezeichnung erhielt, um die Mittel aus
diesem Fonds nicht nur zur Ausbildung von Handwerkern, sondern
aller Personen verwenden zu können, die sich einem gewerblichen
oder kaufmännischen Berufe widmen wollen.!)
$ 121. Von Tit. 13 (Dispositionsfonds), der noch in $ 124 näher
behandelt werden wird, kommt nur ein Theil für gewerbliche Unterrichtszwecke
 in Betracht (1901: 183193 M.). Ueber die Art der Verwendung
 siehe z. B. $ 119.

IV. Abschnitt.

Ausgaben zur direkten Pflege und Förderung von
Handel und Gewerbe.

$ 122, Wenn hier ähnlich, wie dies in Band II Buch II bei der
Behandlung der landwirthschaftlichen Verwaltung im VI. Hauptabschnitt
 geschehen ist, für die oben genannten Zwecke ein besonderer
Abschnitt gemacht worden ist, so sind unter dieser Rubrik im vorliegenden
 Falle allerdings bei Weitem geringere Ausgabebeträge zu
erwähnen, als an jener Stelle. Auf dem Gebiete der landwirthschaftlichen
 Verwaltung war, wie in $ 311ff. a. a. O. des Näheren ausgeführt
 worden ist, in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zur
direkten Pflege und Förderung des landwirthschaftlichen Gewerbes
allerdings auch nur wenig geschehen, seit jener Zeit und ganz besonders
 in den letzten Dezennien hat aber der Staat in stark steigen-1)

 Vgl. auch den Min.-Erl. v. 20. Febr. 1902 (Min.-Bl. f. H. u. G. 8. 112),
Schwarz u. Strutz, Staatshaushbalt u. Finanzen Preussens. Il.