1108 Dritter Hauptabschnitt. Laufendo Ausgaben d. Handels- u. Gewerbeverwaltung.
dem Masse Mittel für derartige Zwecke im landwirthschaftlichen Etat
ausgeworfen.
Nun muss allerdings zugegeben werden, dass im Allgemeinen
eine direkte Förderung von Handels- und Gewerbetreibenden aus den
verschiedensten Gründen weniger nothwendig erscheint und grössere
Schwierigkeiten verursachen würde, als dies auf dem Gebiete der
Landwirthschaft der Fall ist, indessen tritt in neuerer Zeit die Nothlage
 einer gewissen Klasse von Gewerbetreibenden derartig in den
Vordergrund, dass die Nothwendigkeit einer direkten staatlichen Pflege
und Förderung ihrer Betriebe durch Bereitstellung staatlicher Mittel
immer weiteren Kreisen zum Bewusstsein kommt. Es handelt sich um
die Handwerker und Kleingewerbetreibenden, deren Stand durch Ueberhandnehmen
 der maschinenmässigen Grossbetriebe und der Fabrikindustrie
 auf manchen Gebieten (Weberei) bereits gänzlich lahmgelegt,
auf anderen auf das Härteste bedroht ist.
In indirekter Weise geschieht für diesen Stand schon seit Jahren,
besonders durch die Förderung des gewerblichen Unterrichtswesens
seitens der Staatsregierung sehr viel. Ausgaben, welche eine direkte
Gewerbeförderung bedeuten, sind aber gegenwärtig nur in geringem
Umfange dem Staatshaushaltsetat zu entnehmen.
Der Unterschied auf dem Gebiete des Handwerks zwischen dem gewerblichen Fachanterricht
 und den Massnahmen zur direkten Förderung des Gewerbes, wohin
z. B. Meisterkurse zählen, Kisst sich dahin präzisiren, dass ersterer die Vor bildung
der Meister bezweckt, während letztere Massnahmen den ausgebildeten Meister mit
Belehrungen und Unterstützungen aller Art in seinem Fortkommen fördern wollen.
Als zur direkten Gewerbeförderung bestimmte Ausgaben im Ördinarium
 des Handels- und Gewerbeetats können unseres Erachtens nur
ein Theil des Tit. 13 des Kap. 69, allenfalls auch noch Tir. 14, in Betracht
 kommen.
Der letztere Fonds lautet:

8 128. Kap. 69 Tit. 14, Zur Gewährung von Beihilfen für wasserwirthschaftliche
 Anlagen und zu Vorarbeiten für solche 10000 M.
Dieser Titel kann an diese Stelle um deswillen eingestellt werden, Wuil
unter den hier genannten wasserwirthschaftlichen Anlagen die sogen.
Thalsperren verstanden sind, welche vorzugsweise die Förderung kleingewerblicher
 Anlagen zum Ziele haben.
In Preussen bedecken nämlich zahlreiche, meistens kleingewerbliche
 Anlagen, welche sich die Ausnutzung der Wasserkräfte zur Aufgabe
 stellen, das Land; aber die fortschreitende Entwaldung insbesondere
 der Höhengebiete, die Trockenlegung von Sümpfen und ausgedehnte
 Entwässerungsanlagen haben die Ausnutzung der W asserkräfte
 immer mehr erschwert, indem durch sie die Wasserabführung
in den niederschlagsreichen Zeiten beschleunigt und in den Sommermonaten
 Wassermangel herbeigeführt worden ist. Hierdurch sind
zahlreiche kleingewerbliche Anlagen in missliche Lage gekommen,