IV, Abschnitt. Ausgaben zur direkten Förderung von Handel u. Gewerbe. $$ 123, 124, 1109
indem sie ihren Betrieb wegen Ueberschwemmungen oder Wassermangel
 oft längere Zeit hindurch aussetzen müssen. Zur Abwendung
dieser Nachtheile haben sich die sogen. Thalsperren bewährt, welche
es ermöglichen, das Wasser in niederschlagsreichen Zeiten zurückzuhalten
 und den Betrieben in wasserarmen Zeiten zuzuführen. Das
Zustandekommen solcher Anlagen scheitert aber oft daran, dass die
Kosten ihrer Ausführung, ja schon die der Vorarbeiten von den Betheiligten
 nicht ganz aufgebracht werden können. Wird auch im Allgemeinen
 daran festgehalten werden müssen, dass die Ausführung
dieser Anlagen den Betheiligten zu überlassen ist, und dass, wo deren
finanzielle Kräfte nicht ausreichen, die betheiligten Kommunalverbände
(Städte, Kreise, Provinzen) helfend und fördernd einzutreten haben, so
erschien es doch gerechtfertigt, ausnahmsweise auch Staatsmittel zur
Förderung solcher Anlagen zu verwenden, wenn sich auf andere
Weise die dazu nöthigen Geldmittel nicht beschaffen lassen. Aus
diesem Grunde ist die Einstellung des obengenannten Fonds in den
Etat im Jahre 1895/96 beschlossen worden.
Ein Theil der eingestellten Mittel wird insbesondere in den ersten
Jahren auch zur Ermittelung der in den einzelnen Gegenden vorhandenen
 Wasserkräfte und der zweckmässigsten Art ihrer Ausnutzung
Verwendung zu finden haben.
Die Uebertragung der in einem Jahre gemachten Ersparnisse auf
die folgenden Jahre findet in der Natur dieser Ausgaben ihre Rechtfertigung.
 Die Verhandlungen über die Ausführung solcher Anlagen
nehmen lange Zeit, mitunter Jahre in Anspruch; es kommen also die
in einem Jahre in Aussicht genommenen Beihilfen oft erst in einem
späteren Jahre zur Auszahlung.
$ 124, Der hauptsächlich in Betracht kommende Fonds ist aber
Kap. 69 Tit. 13. Dispositionsfonds zu Aufwendungen behufs Förderung
des gewerblichen Unterrichts, für gemeinnützige gewerbliche Unternehmungen,
 Einrichtungen und Vereine, zu gemeinnützigen Einrichtungen
 für Schiffahrt und Handel, für technische Sammlungen, Herausgabe
 technischer Werke und Zeitschriften, technisch-wissenschaftliche
Anstalten, Untersuchungen und Reisen, zur Förderung der Industrie
durch Verleihung von Maschinen und Unterstützungen, zu Prämien
für das Auslehren Taubstummer in Handwerken, zu Ausgaben für
gewerbepolizeiliche Zwecke und zu sonstigen allgemeinen Handelsund
 gewerblichen Zwecken, einschliesslich der Ausgaben bei besonderen
Fonds 3483 295 M.
(Rückeinnahmen und Zinsen fliessen dem Fonds wieder zu. Die
am Jahresschlusse verbleibenden Bestände können zur Verwendung
in die folgenden Jahre übertragen werden.)
Wie schon die "Fitelbezeichnung ersehen lässt, kann auch von
diesem Fonds nur ein gewisser Theil für direkte Förderung von
Handel und Gewerbe in Rechnung gestellt werden.