1110 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben d. Handels- u Gewerbeverwaltung.

Nach der neuesten Rechnungsübersicht der aus diesem Titel geleisteten
 Zahlungen (für das Jahr 1901) wurden aufgewendet:
1. Aufwendungen behufs Förderung des gewerblichen Unterrichts 183 192 M.
2, Beihilfen an Vereine: a) an den gewerblichen Centralverein in Ostpreussen 4000 M.,
b) an den Verein zur Förderung des Gewerbefleisses in Berlin 8673 M., c) an die Centralstelle
 für Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen 4500 M., d) an den deutschen Schulschifferverein
3000 M., e) an den Gewerbeverein in Hannover 23000 M., f) an die Tischlerwerkgenossenschaft
 in Osnabrück 2000 M., g) an die Gewerbehalle in Cassel 4000 M, h) an den Centralverein
 des Gewerbevereins in Nassau 10250 M, i) an den Rheinischen Verein zur Förderung
 des Arbeiterwohnungswesens in Düsseldorf 3500 M, k) zur Hebung gewerblicher
Unternehmungen in Hohenzollern 600 M, zusammen 63523 M.
3. Remuneration für statistische Erhebungen, insbesondere für solche über den Verkehr
auf Wasserstrassen 4785 M.
4. Ausgaben für Ausstellungen, insbesondere zu Prämienarbeiten von Handwerkslehrlingen
 2750 M.
5. Ausgaben für Drucksachen (darunter Druck der Jahresberichte der preussischen
Regierungs- und Gewerberäthe sowie der Mittheilungen der technischen Versuchsanstalten)
5661 M.
6. Für die mechanisch- und chemisch - technischen Untersuchungen von Waarenproben
 u. s. w. 2224 M.
7. Für Instruktionsreisen (Beihilfen zur Theilnahme an Lehrkursen, Konferenzen u. 8. w.)
8, Prämien für Auslehren Taubstummer in Handwerken 40135 M.
9, Ausgaben für allgemeine gewerbliche Zwecke 55 147 M.
10. Ausgaben bei besonderen Fonds ($ 2 No. 4 des Staatshaushalts-Gesetzes vom
11. Mai 1898) 9368 M., insgesammt 366 785 M.
Rechnet man von obigen Posten Ziff. 2, 4, 6, 7, 8 und 9 als zur
direkten Gewerbeförderung verausgabt, so geben diese Posten zusammen
einen Betrag von 163779 M. im Ordinarium.
So würden sich im Ganzen aus den genannten 2 Titeln 13 u. 14
des Kap. 69 173779 M. an Staatsausgaben zur direkten Gewerbeförderung
 ergeben, eine Summe, die, wenn man sie mit der im Landwirthschaftlichen
 Etat ausgeworfenen Summe von rund 1770411 M.
(nach dem Etat 1901: Kap. 104, 105, 107 Tit. 1 u. 2) vergleicht, sehr
gering erscheinen muss.

8125, Neuerdings ist ferner die Preussische Regierung dazu übergegangen,
 Fortbildungskurse für Handwerksmeister, sogen. Meisterkurse
 zu veranstalten. In diesen Kursen, die zunächst versuchsweise
 in Hannover und Posen für Schuhmacher, Schneider, Schlosser
und Tischler abgehalten werden, und im Jahre 1902 auch auf Cöln
ausgedehnt worden sind, werden nur selbständige Meister und
ältere Gesellen in beschränkter Zahl zugelassen und in 4 bis 6 Wochen
im Fachzeichnen, kaufm. Rechnen, Kalkuliren, in der Materialienkunde,
 Buchführung und Gesetzeskunde unterwiesen, namentlich aber
mit erprobten Arbeitsmethoden und Techniken, sowie mit den
neuesten in kleineren Gewerbebetrieben verwendbaren Kraft- und
Arbeitsmaschinen in besonders eingerichteten Musterlehrwerkstätten,
in denen sie unter Anleitung besonders befähigter Meister praktisch
arbeiten. eingehend bekannt gemacht. Zugleich lernen sie auf Ex-