IV. Abschnitt. Ausgaben zur direkten Förderung von Handel u, Gewerbe. $$ 125, 126. 1111
kursionen mustergiltige Betriebe verschiedenster Art kennen. Dauernde
Ausstellung von Rohstoffen, Halb- und Ganzfabrikaten, von Antriebsund
 Arbeitsmaschinen, die im Betriebe vorgeführt werden, von Werkzeugen
 und Fachwerken sollen diesen Unterricht ergänzen. Kleinere
Ausbildungskurse, die sich lediglich auf theoretischen Unterricht
(Buchführung, Kalkulation, Korrespondenz, Zeichnen u. 8. W.) erstrecken,
 werden an vielen Fortbildungs- und Fachschulen abgehalten,
neuerdings auch von den Handwerkskammern veranstaltet. Einzelne
Kammern haben ausserdem auch praktische Kurse eingerichtet.
Die staatlichen Unterstützungen zu diesem Zwecke, zunächst für
Posen und Hannover, sind in einem besonderen Titel des Extraordinariums
 (zum ersten Mal 1900 Kap. 7 Tit. 28: 97000 M. und sodann
 1901 Kap. 7 Tit. 21: 26000 M., zusammen 123000 M.) bereitgestellt
 worden. Der Staat giebt den Städten, die die Kurse einrichten,
 entsprechende Beihülfen (vergl. näheres in den betreffenden Etatserläuterungen).
 Neuerdings ist auch in (Cöln ein Kursus im Gange.)
Endlich ist die Förderung des kleingewerblichen Genossenschaftswesens
 in den letzten Jahren extraordinär unterstützt
worden. (S. S. 1112 Anm. 1.)

8 126, Es lässt sich nicht leugnen, dass in anderen europäischen
Staaten für die direkte Förderung des Handwerkerstandes verhältnissmässig
 erheblich höhere Beträge von Staatswegen verausgabt werden.)
Ausser einigen der süddeutschen Staaten kommt hier namentlich
Oesterreich in Betracht.
Gerade die Verhältnisse des letzteren Staates sind es gewesen,
deren genaueres Studium den Abgeordneten Trimborn veranlasst
haben, bei Gelegenheit der Etatsberathungen für 1902 einen Antrag
an die Staatsregierung zu stellen, der unter Hinweis auf die neuen
Bahnen, welche namentlich in Oesterreich zur Förderung von Handwerk
 und Kleingewerbe beschritten worden sind, fordert, dass von
Staatswegen unter Bereitstellung staatlicher Mittel eine systematische
Förderung des Kleingewerbes mit dem Ziele einer Anpassung des
Handwerksbetriebes an die modernen wirthschaftlichen Verhältnisse stattfinde,
 wozu vor Allem die Errichtung einer Centralstelle vorgeschlagen
wird, die alle dafür befähigten Faktoren (Handwerkerkammern,
Innungen, Gewerbevereine, Provinzen, Kreise, Gemeinden) im Lande zu
einer einheitlichen planmässigen Gesammtaktion anregen und
zusammenführen soll. (A.-H. 1902 Drucks. 54, Sten. Ber. S. 1267 ££)
Als Massnahmen werden im einzelnen (ohne den Gegenstand erschöpfen zu wollen)
vorgeschlagen a) Veranstaltung dauernder und zeitweiliger Ausstellungen von kleingewerblichen
 Motoren, Maschinen und Werkzeugen in gewerblich entwickelten Orten ; Unterweisung
in deren Gebrauch und entgeltliche Ueberlassung solcher an Genossenschaften; Errichtung
einer Auskunftsstelle über bezügliche Fragen, insbesondere über Leistungsfähigkeit,

ı) 1902 wurden daher 59500 M., 1903: 37000 M. im Extraordinarium vorgesehen,
?) vergl. auch die Rede des Handelsministers Möller A.-H. 1902. Sten. Ber. S. 1571.