V. Abschnitt. Königliche Porzellanmanufaktur. $$ 129 a— 1200. 1121

kollegiale gewesen und bald wieder einc einheitliche geworden war,
behielt diesen letzteren Charakter eine lange Reile von Jahrzehnten
hindurch bei. Erst seit Anfang der 80er Jahre wurde die Einrichtung
getroffen, dass neben dem ersten (chemischen) Direktor ein zweiter
artistischer Direktor aber mit damals wesentlich geringerem Gehalte
angestellt wurde (der Direktor erhielt 1885/86 bei Uebernahme der
Porzellanmanufaktur auf den Handelsetat 12000 M., der artistische
Direktor 8 100 M.), 1887/88 bei Neubesetzung der Stelle des ersten
Direktors fand eine GHeichstellung beider Stellen im Gehalte statt
(8400 M.).
Durch den Etat von 1895/96 wurde die neue Stelle eines besonderen
Betriebs- und Rechnungsrevisors geschaffen (3000 bis 5400 M., Gehalt
der Bureaubeamten der Centralbehörde), „um die neu eingerichtete kaufmännische
 Betriebs-, Buch- und Rechnungsiührung zu beaufsichtigen
und die Befolgung der darüber den Betriebsstationen und Angestellten
ertheilten Vorschriften zu sichern.“ Durch den Etat von 1898/99 wurde
unter gleichzeitigem Erlasse einer entsprechenden Geschäftsanweisung
die Stelle des Betriebs- und Rechnungs-Revisors in die eines Oekonomieraths
 (6000 M.) umgewandelt, welcher als Direktionsmitglied die
Verwalt®ngsgeschäfte „unter Mitwirkung des technischen bezw. artistischen
 Direktors besorgen sollte“. Nach der gedachten Geschäftsanweisung
 wurden u. A. regelmässige Konferenzen angeordnet; der
erste (technische) Direktor behielt indessen noch insofern eine Art
Oberleitung, als die schliessliche Bestimmung und Entscheidung in
allen Dingen ihm gebührte und er nur zu Massnahmen, welche in der
Anweisung von der ausdrücklichen Zustimmung des artistischen
Direktors oder des Oekonomierathes abhängig gemacht sind, oder die
diesen beiden Beamten zustehenden besonderen Machtbefugnisse berühren,
 bei deren Widerspruch die Genehmigung des Ressortministers
einzuholen hatte. 1899 wird der Oekonomierath als Verwaltungsdirektor
im Etat aufgeführt. Durch die neueste, 1902 erlassene Geschäftsanweisung
 ist seine Stellung eine den beiden anderen Direktoren gleichyeordnete
 geworden. Die Verfassung ist hiernach nunmehr wieder eine
rein kollegiale.
Il. Oberaufsicht.
8 129c. Was die Oberaufsicht anbelangt, so war in den 80er
und 40er Jahren die Manufaktur bald dem Ministerium des Innern,
bald dem Finanzministerium unterstellt. Seit 1848 kam sie an das
neuerriehtete Handels- u. s. w. Ministerium. Später (1879) ging die
Manufaktur zugleich mit dem technischen Unterrichtswesen auf das
Kultusministerium'!) über und wurde 1885 zugleich mit diesem an das
Handels- und Gewerbeministerium zurückübertragen und auf dessen
Etat gebracht.

ı) Vgl. Etat 1880/81 des Kultusministeriums. Bis dahin hatte die Porzellanmanufaktur
zinen eigenen Etat.