1124 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben d. Handels- u. Gewerbeverwaltung.

‚Die Bronzewerkstatt fertigt und bearbeitet die für die Porzellanfabrik erforderlichen
 Metallschablonen und sonstigen Hülfsmittel, sowie die zur Ausstattung von Kunstgegenständen
 bestimmten Fassungen,
Die Betriebswerkstatt hat die Aufgabe, sämmtliche zur Instandhaltung und Ergänzung
 der Gebäude, Betriebsanlagen, Maschinen, Mobilien und Utensilien erforderlichen
Arbeiten und Anschaffungen zu bewirken.
Das Betriebslaboratorium soll in erster Linie dem Betriebschemiker diejenigen
Einrichtungen und Mittel bieten, welche zur Ausführung der durch die Leitung des Fabrikationsbetriebes
 bedingten Untersuchungen und sonstigen Arbeiten dienen. Ferner dient das
Laboratorium den von dem Manufakturdirektor — allein oder in Verbindung mit dem Leiter der
Versuchsanstalt — fortgesetzt anzustellenden wissenschaftlichen Versuchen zur Förderung der
Kenntniss der für die Thonwaarenindustrie zweckmässigsten Arbeitsmethoden und Materialien.
Die chemisch-technische Versuchsanstalt bei der Königlichen Porzellanmanufaktur
 hat die Aufgabe, zur Hebung der Thonwaarenindustrie in allen ihren Zweigen
vom wissenschaftlichen und technischen Standpunkte aus unter besonderer Berücksichtigung
der Bedürfnisse des Kunstgewerbes zu wirken.
Der Vertrieb der Manufakturerzeugnisse ist in erster Linie Sache des Verkaufslagers.
 Zur Förderung desselben sind die Kunsterzeugnisse durch eine fortgesetzte, nach
den Anordnungen des artistischen Direktors erfolgende Ausstellung in den Verkaufsräumen
dem Publikum vorzuführen; auch ist die Oeffentlichkeit im Bedarfsfalle durch zweckantsprechende
 Hinweise und Abbildungen in Tagesblättern und Zeitschriften, durch gelegentliche
 Ausstellungen u, dergl. möglichst über die Bestrebungen der Manufaktur und die Bedeutung
 der Kunsterzeugnisse aufzuklären, Dasselbe gilt für die grösseren Städte Deutschlands,
woselbst geschäftliche Verbindungen mit Kaufleuten oder sonstige geeignete Absatzgelegenheiten
 zu suchen sind. Ueber die Erzeugnisse sind Preislisten herauszugeben, aus denen sich
die Abnehmer zu unterrichten im Stande sind. Zwischenhändler sind in entgegenkommender
Weise überall, wo der Einzelvertrieb in Frage kommt, für diesen zu gewinnen.
Der Fabrikverkaufsstelle liegt die Vermittelung aller derjenigen Verkäufe ob, die nach
dem Ermessen der Direktion aus geschäftlichen Rücksichten besser von der Fabrik aus
3rledigt werden.

III. Beamte und Arbeiter der Manufaktur.
Beamte.
8 132. An Beamten!) sind in der Manufaktur gegenwärtig thätig
i Hauptbuchhalter, dessen Stelle aber in Folge der Neuregelung der
Buchführung entbehrlich ist und daher (seit dem Etat 1895/96) als
„zukünftig wegfallend“ bezeichnet wird, 1 Kassirer, 1 Malereibuchhalter,
1 Magazinverwalter, 1 Direktionssekretär, Registrator und Kalkulator
und 1 Buchhalter und Kontroleur im Verkaufslager, 1 Formereibuchhalter,
 1 Chemiker, 1 Chemiker der chemisch-technischen Versuchsanstalt,
 1 Modellmeister, 1 Malereivorsteher, 1 Debitsvorsteher, 3 Debitsbeamte
 und 1 Hausinspektor und Materialienverwalter, 1 technischer
Assistent, 1 Obermaler als technischer Assistent der Malerei, 1 Lehrer
für Zeichnen und Malen, 2 Assistenten für die Geschirrverwaltung,
1 Kassendiener und 1 Portier.
Die Anstellung der etatsmässigen Beamten erfolgt, soweit nicht in
der Anweisung besondere Bestimmung getroffen ist, durch die Direktion.
Ihr Einkommen und ihre sonstigen Dienstverhältnisse regeln sich nach
den für Staatsbeamte allgemein gültigen Vorschriften.

1) abgesehen von den Direktoren,