V. Abschnitt. Königliche Porzellanmanufaktur, $$ 140—1453, 1131
und Utensilien, für den Ankauf von Büchern, Kupferwerken, Zeichnungen
 und sonstigen Vorbildern und für deren Aufbewahrung, sowie
zur gewöhnlichen Instandhaltung der Gebäude, Betriebsanlagen und
Maschinen.
(Aus diesem Titel erhalten u. A. der Modellmeister für gelieferte
Modelle eine besondere von der Direktion festzusetzende Vergütung
und der Malereivorsteher für gelieferte Zeichnungen, Entwürfe und
Malereien eine solche bis zum Höchstbetrage von 1000 M. Dem Öbermaler
 können die von ihm ausgeführten Malereien nach den für die
Berechnung der Malerlöhne geltenden Grundsätzen besonders vergütet
werden. Vergütungen und Gehalt dürfen jedoch zusammen jährlich
3300 M. nicht übersteigen.)
$ 142, Besondere Erwähnung verdienen hierbei die Ausgaben
für Wohlfahrtszwecke innerhalb der Anstalt. In dem Geschäftsberichte
1900 (s. Etat 1902) sind unter dem Soll der Verwaltung Ziff. 5 bis 7
aufgeführt: Kosten der Wohlfahrtseinrichtungen und zwar: 5. Unterstützungen
 an das Personal 7759,88 M., 6. Aufwendungen für die
Arbeiter-Speiseanstalt 3126,60 M., 7. Aufwendungen für die Arbeiter-Badeanstalt
 305,32 M. Im Haben stehen bei Ziff. 6 für verabfolgte
Bäder 37,40 M.
Was den erstgenannten Posten anbetrifft, welcher sich in den
späteren Geschäftsberichten noch erhöht, so wird er von 1901 ab 1500 M.
Beitrag zur Versorgungskasse — vergl. unten — euthalten und setzt
sich sonst zusammen aus Unterstützungen und Entschädigungen bei
Dienstbehinderungen und Beurlaubungen an das Personal. Ueber die
einzelnen Wohlfahrtsanstalten, die zum Theil selbstständiges Vermögen
besitzen, mögen folgende Nachrichten von Interesse sein:
$ 143. 1]. Die Sterbekasse. Am 12. Okt. 1765 gegründet, umfasst die Sterbekasse alle
aktiven Arbeiter der Manufaktur und als freiwillige Mitglieder viele Beamte, Invaliden und
deren Frauen und Wittwen, zusammen über 1000 Personen. Sie hat nur den Zweck, den
Hinterbliebenen der Mitglieder ein unpfändbares Sterbegeld im Betrage von 60 bis 355 M.
zu gewähren. Ihre Mittel gewinnt die Kasse zu zwei Dritteln aus den Beiträgen der Mitglieder
 (monatlich 50 Pf.), zu einem Drittel aus den Zinsen des angesammelten Kassenvermögens,
 das z. Z. 106200 M. beträgt.
Die Kasse wird nach dem Statut von 1828 durch die Direktion und Beamte der Manufaktur
 unter Mitwirkung von 9 gewählten Mitgliedern verwaltet.
2, Die Arbeiter-Versorgungskasse wurde am 6. Februar 1789 als „Arbeiter-Verpflegungs-
 und Versorgungs-Anstalt“ zu dem Zwecke gegründet, Invalidenpensionen,
Wittwen- und Waisengelder, Krankengeld, ärztliches Honorar, Arzneien, sowie Schulgeld an
die Mitglieder bezw. deren Angehörige zu zahlen. Die erforderlichen Mittel wurden etwa
je zur Hälfte durch Beiträge des Staates und der Mitglieder aufgebracht. Später überwogen
die letzteren und es traten auch die Zinsen von dem inzwischen angesammelten Kapital hinzu.
Mit dem Inkrafttreten des Krankenversicherungs-Gesetzes vom 15. Juni 1883 erfuhr
die Anstalt insofern eine Umgestaltung, als die Krankenfürsorge auf die neu begründete
Betriebs-Krankenkasse überging. Dafür zahlte sie an die Krankenkasse eine Abfindung von
14000 M. Die Erstattung des Schulgeldes war schon früher fortgefallen, Die nunmehrige
Arbeiter-Versorgungskasse wird nach dem Statut vom 24./30. Dezember 1884 durch die
Direktion unter Beihilfe von 8 gewählten „Aeltesten‘‘ verwaltet. Sie gewährt Invaliden-