1134 Dritter Hauptabschnitt. Laufende Ausgaben d. Handels- u. Gewerbeverwaltung.
Anfang der 80er Jahre betrug der jährliche Bedarf 25000 M., davon
18000 M. Besoldungen, während die Einnahmen aus Privaterlös durchschnittlich
 20188 M. und aus Staatsbestellungen 2650 M., Summe
22 838 M., ausmachten. 1881 wurde ein weiterer Vorschuss von 3000
Mark durch den Kultusminister, 1882 ein solcher von 5500 M. aus
dem Allerhöchsten Dispositionsfonds und 5900 M. zur Verlegung des
Instituts nach den Baulichkeiten der Porzellanmanufaktur bewilligt.
Späterhin wurden die Vorschüsse nicht mehr aus dem Allerhöchsten
Dispositionsfonds, sondern aus dem für die Hebung des technischen
Unterrichts bestimmten, seit 1885 an den Handelsminister übertragenen
Dispositionsfonds, bewilligt.

$ 146, Nach dem Ableben des Generals Vogel von Falkenstein
im Jahre 1885 wurde auf Allerhöchsten Wunsch die Frage der Umgestaltung
 des Instituts zu einer Staatsanstalt in Erwägung
gezogen.
In einem Schreiben des Handelsministers v. 14. Dez. 1885 wurde die Umwandlung,
wie folgt, begründet:
Die Leistungen der Privatindustrie in Norddeutschland sind in diesem Zweige des
Kunstgewerbes (Glasmalorei) ungenügend und werden im besten Falle stets von wechselnder
Güte sein, da auf diesem Gebiete kein Privatunternehmen von dauerndem Bestande ist und
künstlerische Tradition sich nicht bilden kann. Dass beides aber vorhanden sei, ist unumgänglich
 für einen Gewerbszweig, dessen Mitwirkung die monumentale Baukunst nicht entbehren
 kann. Die Konkurrenz eines Staatsinstituts, welches nur zu bestehen, nicht zu verdienen
 braucht, hat die Privatindustrie übrigens nicht zu fürchten, da die technisch bessere
Arbeit des ersteren stets auch die theucrere sein wird.
Der Antrag der Regierung auf Uebernahme des Instituts auf den
Staat fand in der Budgetkommission des Abgeordnetenhauses mannigfachen
 Widerspruch, doch wurde die Einstellung der betreffenden
Etatspositionen im Jahre 1887/88 schliesslich angenommen, nachdem
vom Regierungstische betont worden war, dass ein zu jeder Zeit
leistungsfähiges staatliches Institut hauptsächlich deshalb unentbehrlich
sei, um die Arbeiten zur Restauration der Fenster in älteren monumentalen
 Gebäuden auszuführen, für deren exakte Arbeit Privatinstitute
 nicht die nöthige Sicherheit ihres Fortbestehens gäben, dass
die Lehrthätigkeit des Instituts möglichst gefördert werden solle u. s. w,!)
und ferner ausdrücklich die Zusicherung gegeben worden war, dass
die Absicht der Staatsregierung nur sei, in Form bestimmter Etatstitel
 Dispositionsfonds zur Forterhaltung des Instituts in die Hände zu
bekommen, dass endlich die Regierung sich nicht weigern werde,
wenn überwiegende Gründe dafür sprächen, das Institut wieder als
staatliches aufzugeben, dahingehenden Wünschen des Landtags entgegenzukommen.

Seitdem sind mit Rücksicht auf das Vorhandensein zahlreicher
leistungsfähiger Privatinstitute auf dem Gebiete der Glasmalerei mehr-')

 A.-H. Sten.-Ber. 1887 S. 217. 221.