1142 Erster Hauptabschnitt. Einleitung.

Die Eisenbahnen haben — bei Anwendung der gleichen Berechnungsgrundsätze, insbesondere
 auch unter Berücksichtigung der Pensionslast — im Jahre 1900 eine Verzinsung
von 6,88 Proz. ergeben, während die abgabenpflichtigen fiskalischen Wasserstrassen nur
ganz ausnahmsweise, bei einer sehr kurzen kanalisirten Flussstrecke und in Folge besonders
günstiger Verhältnisse zu einer etwa 3'/, prozentigen Verzinsung gelangen konnten, im
Durchschnitt aber nicht einmal die Betriebs- und Unterhaltungskosten deckten,
sondern aus allgemeinen Staatsmitteln einen Zuschuss von etwa 1000000 M. erforderten,
der bei Berechnung der vollen Selbstkosten — einschliesslich Kapitalverzinsung — auf
etwa 01/, Millionen Mark sich steigert.
Hat die Bauverwaltung in dieser Richtung ihren Charakter im
wesentlichen gewahrt, so zeigt dagegen der Bauetat —- abgesehen
von der mehr formalen Thatsache, dass er 1879/80 von dem bis dahin
gemeinsamen Etat mit der Handels- und Gewerbeverwaltung losgelöst
wurde — insofern gegen früher ein wesentlich anderes Bild, als bis
Mitte der 70er Jahre neben der auch sehon früher ihren Platz
beanspruchenden Hochbauverwaltung bei Weitem der Schwerpunkt der
Verwaltung im Wege- (Chaussee-) Bauwesen beruhte. Seitdem
ist nun diese Seite der Verwaltung infolge der Provinzialdotationsgesetzgebung
 fast gänzlich verschwunden ($&amp; 269 ff, das Nähere),
während vom Ende der 70er Jahre an die Wasserbauverwaltung
von Jahr zu Jahr mehr in den Vordergrund tritt, was sich ebenso in
der Steigerung des Personals wie des Sachbedarfs dieser Verwaltung
äussert ($$ 216 ff.).
Auf reiche Erfolge kann die Wasserbauverwaltung in den letzten
Dezennien zurückblicken:
Die Verhältnisse der Ströme sind einer eingehenden Untersuchung
unterzogen, für die Beseitigung und Milderung der Hochwassergefahren
sind vielfache Massregeln getroffen. Der Ausbau der natürlichen
Wasserstrassen für die Schiffahrt ist mit reichen Mitteln gefördert;
zahlreiche Häfen sind entstanden. Um das rheinisch-westfälische
Industriegebiet mit einem deutschen Seehafen zu verbinden, ist der
Dortmund-Ems-Kanal erbaut, der Oder-Spree-Kanal hat eine erhebliche
Erweiterung erfahren, die alte Hansestadt Lübeck ist bei Herstellung
einer Schiffahrtstrasse nach der Elbe, des Elbe-Trave-Kanals, in erheblicher
 Weise unterstützt. Auch die Entwickelung der Seehäfen und
ihrer Schiffahrtswege zur See ist wesentlich gefördert worden. Preussen
besitzt jetzt in Emden einen für die grössten Seeschiffe geeigneten
Nordseehafen wie die Hansestädte; der neue Fischereihafen zu Geestemünde
 ist der bedeutendste des europäischen Festlandes, in Altona,
Harburg, Sassnitz, Danzig, Königsberg und anderen Orten sind Häfen
theils neu ‚gebaut, theils erheblich verbessert. Unter Aufwendung
reicher Staatsmittel sind Meeresufer und Inseln — Norderney, Borkum
und andere ostfriesische Inseln — Helgoland, die nordfriesischen Inseln,
die schleswigschen Halligen vor dem Andrang der Meeresfluthen
geschützt, grosse Strecken von Wanderdünen an der Ostsee sind durch
Bewaldung festgelegt worden.