Zweiter Hauptabschnitt.

Die Einnahmen der Bauverwaltung.
(Kap. 28 der Einnahmen.)

$ 154, Die Einnahmen im Gebiete der Bauverwaltung waren —
wenn man von den 1875 fortgefallenen Rückeinnahmefonds bei der
Chaussee verwaltung absieht - , Anfangs der 50er Jahre sehr geringe.
1852 bestanden sie lediglich aus zwei Posten: 21462 M. Beiträge von
Interessenten u. s. w. zur Unterhaltung von Land- und Wasserstrassen
(jetziges Kap. 28 Tit. 5 der Einnahme) und 110204 M.: Miethen und
Pächte, Nutzungen von fiskalischen Grundstücken und Anlagen ( jetzt
Kap. 28 Tit. 1), Ueberschüssen des Aichungsamts — jetzt zum Reich
gehörig — und Einnahmen aus der Ruhrschiffahrts- und Hafenverwaltung
 (jetzt Kap. 28 Tit. 4), insgesammt also nur 131666 M.
Im Laufe der nächsten Dezennien steigerten sich einige dieser
Einnahmeposten sehr erheblich. Die obengenannten Beiträge stellten
sich allerdings auch 1870 nur auf 31839 M., dagegen kamen aus der
Ruhrschiffahrtsverwaltung damals bereits 443430 M. ein, während aus
Miethen und Pächten u. s. w. 359229 M. flossen, insgesammt 834498 M.
Bis 1880/81 stiegen auch die Einnahmen aus Beiträgen u. s. w. (Tit. 5)
auf 263821 M., allerdings hauptsächlich deshalb, weil seit 1879/80 der
Mehrerlös für alte Baumaterialien bei diesem Titel in Ansatz gebracht
wurde, was damals allein eine Steigerung um 152165 M. zur Folge
hatte (jetzt etwa 2 bis 300000 M. Erlös daraus).
Die Miethseinnahmen von Grundstücken (Tit. 1) machten 1880/81
248 766 M. aus, dagegen hatten sich die Einnahmen der Ruhrsehifffahrtsverwaltung
 auf 772000 M. gesteigert. Insgesammt betrugen die
Einnahmen 1880/81 1300597 M. (s. Anl. LXX). Von da bis 1894/95 war
die Steigerung eine nur geringe, auf 1697 260 M. Im Jahre 1895/96
aber kam von den bis dahin auf dem Etat der indirekten Steuern
stehenden nun auf den Bauetat übernommenen Verkehrsabgaben allein
ein Betrag von 38300000 M. hinzu, der sich zum Theil infolge von
Tariferhöhungen bis 1902 auf 6150000 M. steigerte (s. &amp; 157). Ferner
kamen hinzu 1896/97 Baupolizeigebühren (Tit. 8) mit 300000 M. (1902:
372300 M.), 1898/99 Beiträge zur Deckung von Bauleitungskosten
(Tit. 9) (1902: 300000 M.), sodass sich hierdurch und durch die