1146 Zweiter Hauptabschnitt. Die Einnahmen der Bauverwaltung.

c) da, wo Domänen- und Forstgrundstücke an öffentliche Flüsse
grenzen, die aus der Angrenzung folgenden Rechte des Uferbesitzers.

Bei Bauausführungen, deren Kosten aus dem Extraordinarium oder
aus Anleihefonds bestritten werden, dürfen die Einnahmen aus
Nutzungen zu den Kosten des Baues mitverwendet werden, wenn sie
in dem Bauanschlage veranschlagt und von dem gesammten Kostenbedarfe
 in Abzug gebracht sind. In diesem Falle werden die Bekanntmachungs-,
 Erhebungs- und sonstigen Kosten aus dem Erlöse vorweg
bestritten und nur die danach verbleibenden Reineinnahmen den
Baufonds zugeführt.
Die aufkommenden Gelder werden — abgesehen von obigem
Falle — mit ihrem vollen Betrage bei Kap. 28 des Etats in Einnahme
 gestellt und zwar, soweit es sich um N utzungen von fiskalischen
Grundstücken handelt, bei Tit. 1, soweit es sich dagegen um
Nutzungen schiffbarer Ströme handelt, bei Tit. 5. Die mit den
Verpachtungen oder Versteigerungen verbundenen, der Staatskasse
zur Last fallenden Werbungs-, Bekanntmachungs-, Erhebungs- und
sonstigen Kosten werden dagegen bei Kap. 66 Tit. 4 des Etats in Ausgabe
 nachgewiesen.
S 155. Kap. 28 Tit. 5. Beiträge zur Unterhaltung der Land- und
Wasserstrassen, Kanäle, Brücken und Wasserleitungen, zur Besoldung
der Baubeamten, für Benutzung von Schleppdampfschiffen, von Löschund
 Lootsengeräthschaften in den Sechäfen, Erlös für alte Baumaterialien
 und Geräthe und sonstigen Einnahmen 1902: 845 200 M.
Siehe über die Entwickelung des Fonds bis 1880/81 8 154.
Während der Fonds sich 1880/81 auf 263821 M. belief, ging er
Anfangs der 80er Jahre noch weiter zurück (1888/84: 200000 M.),
erfuhr bis Ende der 80er Jahre eine kleine Zunahme, nahm aber eine
stark aufsteigende Tendenz erst seit dem Amtsantritt des Ministers
von Miquel, Anfang der 90er Jahre.
Dieser legte auf die Betheiligung der Interessenten an den Aufwendungen
 für Schiffahrtszwecke besonderen Werth, weil sie der
Gerechtigkeit und dem von ihm in Gesetzgebung und Verwaltung
zur Geltung gebrachten Grundsatze von Leistung und Gegenleistung
entspricht, dann aber auch, weil sie der beste Prüfstein für den wirthschaftlichen
 Werth und die Ertragsfähigkeit eines Unternehmens ist.
Nach dem Wortlaute des Titels sollte man glauben, dass es sich
nur um laufende Beiträge zur Unterhaltung der Land- nnd Wasser-Strassen
 handele, indessen kommen auch einmalige Beiträge zum
Bau und zur Neuanlage hier zur Einstellung. So kamen in den
Jahren 1890 bis 1895/96 zusammen 730000 M. Beiträge der Stadt
Cassel zur Kanalisirung der Fulda, 1893/94 110168 M. Beitrag des
Reichs zur Umgestaltung der Hafenanlagen in Rendsburg, 1892/93