Zweiter Hauptabschnitt. Die Einnahmen der Bauverwaltung,. $ 155. 1147

100000 M. als Beitrag Bayerns zum Flosshafenbau Kostheim und
70000 M. der Stadt Köpenick zum Neubau der Dammbrücke über die
Spree, 1897/98 100000 M. von der Niederländischen Regierung Beitrag
zum Bau eines Tonnenlegedampfers für die Wasserbauinspektion
Emden zur Einstellung. Siehe ferner die Erläuterungen im Etat für 1899
und 1900, wo 377 880 M. derartige einmalige Interessentenbeiträge erscheinen,
 ebenso von 1901 (280000 M.), 1902 (297 300 M.) u. s. w.. Für
L902 stellt sich Tit. 5 auf 845200 M.
Diese Leistung von einmaligen Kapitalbeiträgen der Interessenten,
wie sie ausser den schon genannten Fällen in grossem Massstabe besonders
 auch bei dem Dortmund-Ems-Kanal (4854 967 M.), der oberen
Oder (1617000 M.) und der Spree innerhalb der Stadt Berlin (3200000 M.),
ferner beim Ausbau der oberen Netze (237 250M.), bei der Fuldakanalisirung
(730 000 M.) zur Anwendung gekommen ist, bildet aber nicht die einzige
Form der Heranziehung der Interessenten zu den Schiffahrts- und
Kanalstrassen. Vielfach haben sie neuerdings auch die Gewähr dafür
übernehmen müssen, dass die Ausgaben für den Betrieb und die
Unterhaltung der Anlage, sowie für die Verzinsung und Tilgung
eines "Theiles des Baukapitals in den einzuführenden Schiffahrtsabgaben
 Deckung fänden. Die letztere Art der Betheiligung ist z. B.
bei den Seekanälen von Königsberg nach Pillau und von Stettin nach
Swinemünde zur Anwendung gekommen. Sie verdient nach den gemachten
 Erfahrungen regelmässig den Vorzug wegen der Vortheile,
die sie für die Interessenten wie für den Staat bietet. Die ersteren
werden hierbei zu wirklichen Leistungen nur herangezogen, wenn und
soweit das Unternehmen nicht die erwartete Rentabilität besitzt, und
auch erst dann, wenn sie bereits die Vortheile desselben geniessen.
Die Lasten können gerechter vertheilt werden, da die Garantieverpflichtungen
 von grösseren öffentlichen Verbänden zu übernehmen
sind, die in jedem Rechnungsjahre die erforderlichen Zubussen auf die
einzelnen Interessenten nach Massgabe des Nutzens, den sie von der
Anlage ziehen, umzulegen in der Lage sind. Ferner ermöglicht dieses
System dem Staate, im Interesse der Entlastung der Steuerzahler das
Risiko der Kanalbauten auf diejenigen, denen sie vorzugsweise zu
Gute kommen, in höherem Masse zu übertragen, als wenn im Voraus
zu entrichtende baare Beihülfen in Anspruch genommen werden, und
endlich hat es die erwünschte Wirkung, dass die Nächstbetheiligten
dauernd an der Erhebung angemessener Schiffahrtsabgaben interessirt
sind. Eine Erhöhung des Tit. 5 findet bei dieser Interessentenheranziehung
 natürlich nicht statt.
Uebrigens ist bisher die Heranziehung der Nächstbetheiligten zu
den Kosten der Herstellung neuer Wasserstrassen, der Regulirung und
Vertiefung des Fahrwassers der Flüsse u. s. w. immer noch erheblich
hinter den dieserhalb von anderen Staaten gestellten Anforderungen
zurückveblieben.