Zweiter Hauptabschnitt. Die Einnahmen der Bauverwaltung, $$ 159a, 160. 1153
klassen und erhebt für je 1 Tonne zu 1000 kg. Ladung in den Wasserstrassen erster
Ordnung 11, 9, 7 und 5 und zweiter Ordnung 10, 9, 6 und 4 Pf.
Bei leeren Fahrzeugen wird die Abgabe nach Tragfähigkeit bemessen. Ausserdem
 sind auch die Flössereiabgaben im Tarif geregelt. In den Güferklassen befinden
sich u. a. in Kl. I Getreide, Mehl, Feinzucker, Wein, Branntwein, feine Holzwaaren, Felle, in
KL II Holz und grobe Holzwaaren, Eisen und Stahl, Kartoffeln, Rohzucker, grobe Thonwaaren,
 in Kl. III Alt- und Brucheisen, Eis, leere Flaschen, Lumpen, Steinwaaren, in Kl. IV.
Abfälle, Asche, Braunkohle, Dachziegel, Düngemittel, Futtermittel, Knochen, Pflanzen,
Viehsalz. Wegebaumaterial, Ziegel, Zuckerrüben u. s. W.

Dass die Staatsregierung neben einer Verbesserung des Tarifsystems
an sich auch auf eine mässige Erhöhung der Tarifsätze bedacht ist,
wird nur gutgeheissen werden können, wenn man die in Anl. LXXVI
gegebenen näheren Zahlen') über die Rentabilität der preussischen
 künstlichen Wasserstrassen im Rechnungsjahre 1%00
verfolgt. Danach betrug bei einem Anlagekapital von rund
243,3 Mill. M. die Jahreseinnahme 3,5 Mill., sodass noch 9,6 Mill. M.
fehlten, um die Zinsen des Anlagekapitals (8,5 Mill., zu 3'/, Proz.
gerechnet, und die Betriebs- und Unterhaltungskosten 4,6 Mill., zusammen
 13,1 Mill.) zu decken. Eine Verzinsung des Anlagekapitals
aus Betriebsüberschüssen fand nur in 4 von 19 Fällen statt.
8 159a. Bei den Ferkehrshäfen an den Binnenschiffahrtsstrassen ist die Rentabilität
 schon deshalb eine bessere als bei Schiffahrtsstrassen, weil der Hafenbetrieb vielfach
achon in den Bereich des eigentlichen Transportgewerbes übergreift und auf positive Verkehrsleistungen
 ausgedehnt wird, welche unter günstigen Umständen einen Gewinn abwerfen
 oder wenigstens die Selbstkosten decken. Die Einnahmen der Häfen fliessen nicht
aur aus den eigentlichen Schiffahrtsabgaben, sondern zum ‘grossen Theil aus der Verwerthung
 von Transportvorrichtungen (Krahnen, Kippern u. dergl.) und namentlich von
Grundstücken. Beispielsweise verzinsen sich im Ruhrorter Hafen die für eigene Rechnung
des Staates betriebenen Kohlenkipper mit 8 bis 9 Proz.; die Einnahmen des Hafens fliessen
zum kleineren Theile aus den eigentlichen Schiffahrtsabgaben, während unter den sonstigen
Einnahmequellen die Miethen für die Magazinplätze zum Aufstapeln und Mischen der
Kohlen eine sehr wichtige Rolle spielen. ;
Im Allgemeinen wird die Einrichtung und Unterhaltung aller zum Löschen und Laden
erforderlichen Einrichtungen, auch dio Anlegung der Verkehrshäten, als‘ eine ÖObliegenheit
der Gemeinden und privaten Uferanlieger betrachtet. Diesem Grundsatze entsprechend
3zind zahlreiche und bedeutende städtische Häfen eingerichtet worden, wie in neuerer Zeit
Magdeburg, Mainz, Cöln, Düsseldorf, Breslau Auch durch private Unternehmung sind
einzelne Hafenanlagen, wie in Duisburg, Brahemünde bei Bromberg, Gustavsburg, Aken,
Wallwitzhafen. entstanden Nur wenige Häfen sind, wie der Ruhrorter, in Staatsbesitz.
Die Abgaben für städtische und private Wasserstrassen und Häfen unterstehen überall der
Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörden und werden innerhalb der für staatliche
Anlagen zulässigen Grenzen gehalten. Nähere Zahlen über die finanzielle Lage der Binnenhafenanlagen
 im Jahre 1900 siehe in Anl. LXXVI (nach Peters a. a. 0.).

B. Niederlage-, Krahn- und Waagegeld,
$ 160. Waage-, Krahnen- und Niederlagegebühren sollen nach
dem schon angeführten Art. 25 des Zollvereinsvertrags vom 8. Juli

1y Sie sind der schon erwähnten Peters’schen Denkschrift entnommen,