I. Abschnitt. Allgemeines, $ 164. 1161

Für eine zweckmässige Vergleichung der gegenwärtigen Etatszahlen
 mit denjenigen von 1880/81 erscheint es aber richtig, gerade
die sächlichen Kosten in dem letzterwähnten Sinne besonders aus den
Gesammtausgaben herauszuheben. Die hier in Betracht kommenden
Tit. 14 bis 18a des Kap. 65 machten im Jahre 1880/81 zusammen
10 561068 M., 1902 aber 18 892 740 M. aus, also 55 Proz. des gesammten
Bauetats.
Unterscheidet man dabei wieder Hoch-, Wasser- und Wegebauten,
so ergeben sich folgende Ziffern (Mark):

1880/81 1902
Hochbauten (Tit. 14) .. .. .. 346066 398 845
Wasserbauten (Tit. 15—17) . . . . 9391574 18 143 895
Wegebauten (Tit. 18)!) 828 428 360 000 ?)

Bei weitem der Haupttheil des Mehrs an sächlichen Kosten fällt
hiernach denjenigen für Wasserbauten zu.
Aus dieser viel stärkeren Vermehrung der laufenden Kosten für
Wasserbauten gegenüber den Hochbauten darf indessen nicht
geschlossen werden, dass nicht auch auf hochbaulichem Gebiete im
Laufe der beiden letzten Dezennien eine sehr gesteigerte finanzielle
und bautechnische Mehrleistung von Seiten der Staatsverwaltung stattgefunden
 hat. Der allgemeine Bauetat giebt nur über diesen Punkt
eine weniger erschöpfende Auskunft, weil die sachlichen Kosten für
Staatshochbauten auf den Etats verschiedener Ressorts verstreut
sind und nur zum Theil durch den Bauetat laufen. Siehe das Nähere
hierüber in $ 210ff. Aus den dort angeführten Zahlen geht hervor,
dass von 1878 bis 1900 im Ganzen für Herstellung von Hochbauten
auf den Gebieten aller in Betracht kommenden Ressorts an sächlichen
Mitteln rund 348 Millionen Mark verausgabt sind.
Für Herstellung von Wasserbauten (abgesehen von kleineren, aus
den Ordinarienfonds zu deckenden Bauten) wurden nach $$ 234, 265,
967 extraordinär und ausseretatsmässig verausgabt in der Zeit von
1880 bis 1901 (Mark) für:
1880—89 1890—1901 zusammen
a) Seeschiffahrtsanlagen ....... 39 809 300 110534 5090 150343 800
b) Binnenschiffahrtsanlagen .... 108321000 198916 000 307 237 000
zusammen 148130300 309450500 457580 800

Der für Herstellung von Wasserbauten?) in den beiden letzten
Dezennien aufgewendete Betrag ist hiernach nur um rund 100 Mill. M.
oder um 80 Proz. höher, als derjenige für Hochbauten.

1) Tit. 18a bezieht sich auf alle 3 Arten von Bauten. Im Jahre 1880/81 existirte dieser
Titel noch nicht. Er konnte hier ohne wesentlichen Nachtheil für die Rechnung unbeücksichtigt
 bleiben.
2) s. Anm. 4 auf S. 1162.
3) Abgesehen natürlich von den auf dem Etat des Landwirthschaftsministeriums