IT. Abschnitt. Centralverwaltung, $$ 165 —167. 1163

Handel und Gewerbe zurück übertragen. Die beiden Eisenbahnabtheilungen
 wurden dagegen am 1. Juli 1889 in vier neue Abtheilungen
umgewandelt.
Die Aufgabe und Organisation und Zusammensetzung der Ministerialabtheilungen
 für das Eisenbahnwesen haben bereits in Bd, I Buch VII
$ 196 ihre Erörterung gefunden.
Im vorliegenden Buche ist daher nur die Abtheilung für Ver-Waltung
 des Bauwesens zu behandeln.

$ 166, Der älteste Vorläufer der heutigen Bauabtheilung war das
1770 eingerichtete „Oberbaudepartement des Generaldirektoriums“.
Durch Publikandum vom 16. Dez. 1808 wurde diese Behörde nebst dem
ihr zugetheilten „Hofbauamt“ dem Ministerium des Innern (Sektion
der Gewerbepolizei) untergeordnet. Eine „technische Baudeputation“
fungirte von da an nur als eine berathende Behörde, die allerdings
zugleich die Prüfungen für „Baukünstler und Feldmesser“ vorzunehmen
 hatte.
Als durch K.-O. v. 6. Juni u. 13. Dez. 1887 u. 11. Jan. 1838 G.-S. 10)
die Gewerbesektion des Ministeriums des Innern aufgelöst wurde, ging
die Leitung des gesammten, nicht von speziellen Ressorts abhängigen
Bauwesens, ausschliesslich der dem Minister des Innern verbleibenden
Baupolizei, an das Finanzministerium!) über, welehem dann auch die
Öberbaudeputation untergeordnet wurde.
Nachdem in Folge des Allerh. Erl. v. 17. April 1848 die Verwaltung
des öffentlichen. Bauwesens dem Minister des Innern wieder abgenommen
 und auf das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche
 Arbeiten übergegangen war, wurde eine neue Organisation der
oberen Verwaltung des Bauwesens für erforderlich erachtet und durch
den Allerh. Erl. v. 14. Jan. 1850 nebst dadurch bestätigter Verordnung
des Staatsministeriums v. 22. Dez. 1849 (G.-S. 1850 8. 13 ff.) angeordnet.
Dadurch wurde die bisherige Oberbaudeputation aufgelöst, und die von
ihr wahrgenommenen Geschäfte wurden der Abtheilung für das Bauwesen
 im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
(jetzt Ministerium der öffentlichen Arbeiten) übertragen (Einrichtung
einer technischen Baudeputation s. &amp; 167).
Der Geschäftskreis wurde späterhin mehrfach ergänzt und erweitert.

$ 167. Gegenwärtig gehören zum Geschäftskreise der Bau-Abtheilung
 — unbeschadet der Mitwirkung anderer Ministerien nach
Massgabe ihrer sachlichen Betheiligung — folgende Angelegenheiten:
1. die Aufstellung und Ausführung des Etats der allgemeinen
Bauverwaltung; 2. die Personalangelegenheiten und die Ueberwachung
der Geschäftsführung der Beamten der allgemeinen Bauverwaltung:

1) Welchem inzwischen bereits durch K.-O, v. 4. April 1837 G.-S. S. 40 die Verwaltung
des Handels-, Fabrik- und Bauwesens zugetheilt worden war.