1164 Dritter Hauptabschnitt, Laufende Ausgaben.
3. die Ausbildung und Prüfung der Anwärter für den höheren Staatsdienst
im Baufach in Gemeinschaft mit den HEisenbahnabtheilungen; 4. die
Förderung der Ausbildung und weiteren Entwickelung des Baufachs
in technischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Hinsicht; 5. die
Bearbeitung und Förderung der Herausgabe von statistischen und
kartographischen Werken in Bezug auf das der Bauverwaltung unterstehende
 Verkehrswesen; 6. die Feststellung der Entwürfe und Anschläge
 zu den staatlichen Hochbauten sämmtlicher Ressorts in dem
durch den Allerh. Erl. vom 31. Mai 1880 vorgeschriebenen Umfange,
 (s. unter $ 206), soweit nicht hinsichlich der Eisenbahnbauten,
der Bauten an Pfarreien, Küstereien, Volksschulen, der gewöhnlichen
Hochbausachen auf Domänen- und Forstgrundstücken, der fiskalischen
Bäder- und Gestütsverwaltung und der Bauten der Bergverwaltung
Ausnahmen mit den betreffenden Ressorts vereinbart sind; 7. die
obere Leitung und Ueberwachung der Ausführung aller staatlichen
Hochbauten, für welche die Baupläne von der Abtheilung festgestellt
sind; 8. die Fürsorge für die öffentlichen Flüsse, insbesondere die
bauliche Unterhaltung und Verbesserung der schiffbaren Flüsse und
sonstigen öffentlichen Gewässer; 9. die Anlage und Unterhaltung
staatlicher Schiffahrtskanäle; 10. die Herstellung und Unterhaltung
der Schutzhäfen und der staatlichen Verkehrshäfen an den Binnenwasserstrassen;
 11. die Unterhaltung und Verbesserung der Seeschiffahrtsverbindungen
 und Seehäfen, insbesondere das Seezeichenwesen;
 12. die Seeschutzbauten einschliesslich der Unterhaltung und
Ausbildung der Vordünen (zum Theil auch der Binnendünen); 13. die
Unterhaltung der wegefiskalischen Wege, Brücken und Fähren und
die staatliche OÖberaufsicht über das gesammte Wegewesen, einschliesslich
 der Wegepolizei; 14. die Baupolizei; 15. Enteignungssachen,
 soweit deren Bearbeitung nicht durch die Eisenbahnabtheilungen
oder in Gemeinschaft mit ihnen erfolgt; 16. die Fluchtlinienfestsetzung
in Berlin, Potsdam, Charlottenburg und deren nächster Umgebung;
17. die Verwaltung der Verkehrsabgaben; Allerh. Erl. v. 81. Dez. 1894;
18. die Kleinbahnangelegenheiten, soweit sie nicht in Gemeinschaft
mit den KEisenbahnabtheilungen bearbeitet werden‘!).
Eine Mitwirkung der allgemeinen Bauverwaltung in ihrer Eigenschaft
 als allgemeines Ressort für sämmtliche ihr nicht durch besondere
Bestimmung entzogene Hoch- und Ingenieurbausachen erfolgt:
19. in Schiffahrtsangelegenheiten und bei der Wahrnehmung der
Strom- und Schiffahrtspolizei; 20. bei der Abwendung und Bekämpfung
von Hochwasser- und KEisgefahren; 21. in Deichangelegenheiten für
den Bereich der schiffbaren Flüsse; 22. bei Meliorationen; 23. bei
allgemeinen Entwässerungsanlagen von Ortschaften (Erl. v. 1. Sept. 1877,
8, Sept. 1886 u. 30. März 1896); 24. bei der Anlage und Beaufsichtigung
von Thalsperren u. s. w.
1) d i. soweit die Bahnen ganz oder zum Theil mit Maschinenkraft betrieben werden.