IL. Abschnitt. Centralverwaltung. $ 168, 1165
Ausserdem ist der Abtheilung die Mitwirkung bei der Prüfung
der Entwürfe und Kostenanschiäge zu den wichtigeren Reichsbauten —
sowohl auf dem Gebiete des Hochbau- wie des Ingenieurbaufaches — in
dem für die preussischen Staatsbauten vorgeschriebenen Umfange
übertragen. Hinsichtlich der Bauten der Reichspostverwaltung erstreckte
 sich die Mitwirkung jedoch nur bis zum Jahre 1891.

Zusammensetzung.
8 168, An der Spitze des seit 1879 selbstständigen Ministeriums
der öffentlichen Arbeiten und damit auch der Abtheilung für das
Bauwesen steht ein nach Art. 61 der Verf.-Urkunde vom 81. Jan. 1850
verantwortlicher Minister. Namen und Amtsdauer der bisherigen
Minister der öffentlichen Arbeiten sind folgende:
v. Maybach von der Einrichtung (1. April 1879) bis 20. Juni 1891,
v. Thielen vom 21. Juni 1891 bis 28. Juni 1902.
Budde seit 24. Juni 1902.
Dem Minister zur Seite steht zunächst ein Ministerialdirektor.
Unter den Räthen, deren Zahl gegenwärtig (1902) 26’) beträgt, nehmen
wiederum 2 eine bevorzugte Stellung ein, die beiden Oberbaudirektoren.
Seit 1882/83 sind nämlich 2 vortragenden Räthen mit dem
Charakter als Oberbaudirektoren und dem Rang von Räthen 1. Klasse
die Korrevisionen der bautechnischen Sachen in der Weise übertragen,
dass der eine als Korrevisor für die Angelegenheiten des Hoch baus, der
andere für diejenigen des Ingenieurwesens thäthig ist. Zugleich ist
denselben die Leitung der technischen Konferenzen übertragen, in denen
unter jedesmaliger Mitwirkung der bautechnischen Räthe der übrigen
Ministerien, deren Bauprojekte in der Bauabtheilung zur Feststellung
gelangen, die wichtigeren Baupläne und technischen Fragen anderer
Art zum Vortrage und zur gemeinsamen Erörterung gebracht werden.
Ausser den 26 vortragenden Räthen sind — abgesehen von den
in besonderen Centralinstituten beschäftigten Beamten s. 88 169 ff. — ein
ständiger maschinenbautechnischer Hülfsarbeiter, administrative sowie
11 nicht ständige technische Hülfsarbeiter im Ministerium thätig.?)
Die Scheidung der übrigen Beamten erfolgt, wie in allen Ministerien
in Bureau-, Kanzlei- und Unterbeamte. An Bureaubeamten sind vorhanden
 — wieder abgesehen von den in 88 169 ff. erwähnten Instituten
1) Davon haben 8 eine Justiz- oder verwaltungsrechtliche und 18 eine technische
Vorbildung.
2) Der Etatsentwurf für 1903 sieht mehrfache Aenderungen vor. Die gegenwärtige
Bauabtheilung soll danach in eine Abtheilung für den Wasserbau und eine solche für den
Hochbau und die übrigen nicht zu den eigentlichen Wasserbausachen gehörigen Geschäftszweige
 der allgemeinen Bauverwaltung (Wegewesen, Baupolizei, Kleinbahn-Angelegenheiten
u. 8. w.) zerlegt, an die Spitze der gesammten Verwaltung und zugleich der Abtheilung für
den Wasserbau ein Unterstaatssekretär und an die Spitze der anderen Abtheilung ein
aus der Reihe der vortragenden Räthe zu entnehmender Ministerial-Direktor gestellt
werden. Die Zahl der vortragenden Räthe wird auf 28 vermehrt.