IT. Abschnitt, Centralverwaltung. $$ 169—172, 1167

Erlasses sind sodann die näheren Bestimmungen zu dessen Ausführung
durch eine unterm 27. Aug. 1880 erlassene Instruktion getroffen worden.
Jene Bestimmungen sind festgestellt worden, nachdem inzwischen
durch den Allerh. Erlass an den Reichskanzler vom 7. Juli 1880 genehmigt
 war, dass bei allen wichtigeren Bauunternehmungen des Reichs
eine Beurtheilung durch die Akademie des Bauwesens eintrete, im
Wege der Vereinbarung mit den Reichs- und preussischen Staatsverwaltungen
 diejenigen Bauunternehmungen, welche der Akademie des
Bauwesens theils unbedingt in jedem Falle, theils dann, wenn die
Kosten für die Hauptanlage mit Ausschluss der Grunderwerbskosten
über den Betrag von 750000 M. hinausgehen, zur Beurtheilung vorzulegen
 sind.
Die Akademie des Bauwesens ist so zusammengesetzt, dass sie
ausser den in jeder Abtheilung vorhandenen fünfzehn ordentlichen
Mitgliedern aus siebzehn ausserordentlichen, darunter fünf nichtpreussischen
 Mitgliedern der Abthelung für den Hochbau und aus
achtzehn ausserordentlichen, darunter dreizehn nichtpreussischen Mitgliedern
 der Abtheilung für das Ingenieur- und Maschinenwesen besteht.

Bautechnische Centralblätter.
$ 171. Zugleich ist man bestrebt gewesen, die seit dem Jahre
1851 von der Abtheilung für das Bauwesen herausgegebene und zu
einer würdigen Vertretung der wissenschaftlichen und künstlerischen
Interessen des Bauwesens bestimmte in vierteljährlichen Heften erscheinende
 Zeitschrift für Bauwesen in höherem Masse als bisher für
die Bauverwaltungen aller deutschen Staaten nutzbar zu machen und
für Veröffentlichungen besonders hervorragender und lehrreicher
Bauten aus denselben zur Verfügung zu stellen.
Sodann ist mit dem 1. April 1881 ein bautechnisches
Journal unter dem Titel „Centralblatt der Bauverwaltung‘ ins Leben
getreten, welches öfters und zwar wöchentlich in einer Nummer
erscheint, oder wenn, wie dies häufig der Fall ist, der Stoff besonders
reichhaltig vorhanden ist, in zwei Nummern mit dem regelmässig
jeden Mittwoch und Sonnabend erscheinenden Inseratenanzeiger.
Dieses Blatt geht ebenso wie die Zeitschrift für Bauwesen allen Staatsbaubeamten
 unentgeltlich zu.
Beide Zeitschriften, die seit dem 1. April 1885 derselben, aus einem
Bauingenieur und einem Architekten gebildeten Redaktion unterstehen,
argänzen und entlasten sich gegenseitig.

$ 172, Sodann sind in neuerer Zeit 2 zentrale Einrichtungen zum
Zwecke besserer Beobachtung der Wasser- und Hochwasserverhältnisse
geschaffen worden. Hier kommt erstens in Betracht das Bureau
für die Hauptnivellements, sodann die Landesanstalt
für Gewässerkunde.