1170 Dritter Hauptabschnitt, Laufende Ausgaben.
Tit. 2, 3, 7, 8, 12 und 13 des Etats 1902 erhellt, insgesammt (23 100
+ 9000 + 7500 + 20 000 + 20 000 + 4000) = 83 600 M.

Bautechniker bei Gesandtschaften.
$ 174. Zur besseren Erreichung der Aufgaben der erwähnten
bautechnischen Blätter ist die Attachirung von Bautechnikern an
einzelne diplomatische Vertretungen im Auslande eingeführt. Hierdurch
 ist es ermöglicht worden, zuverlässigere und vollständigere
Nachrichten, wie bisher, über die in anderen Staaten ausgeführten
und geplanten besonders wichtigen Bauten und über die dort auf dem
Gebiete der Bautechnik gemachten Erfahrungen und Erfindungen zu
erhalten. Die Hoffnung, die im Jahre 1882 bei der erstmaligen
Forderung und Bewilligung der hierfür nöthigen Mittel gehegt wurde,
ist voll in Erfüllung gegangen, und es ist infolgedessen die KErweiterung
 dieser Einrichtung bei der Landesvertretung auf keinen
Widerspruch gestossen (vergl. Abg.-H. Sten. Ber. 1884 8. 652 ff u. 1885
S. 254 ff).
1582/83 wurden bei Kap 64 Tit, 8a 30000 M (je 15000 M, für eine Stelle in Paris
und Washington) eingestellt, 1884/85 weitere 15000 M. für eine in London, 1886/87 weitere
2 in Rom und St. Petersburg, sodass sich der Fonds auf 75 000 M. erhöhte, 1898/99 kamen
20 000 M. aus formellen Gründen — Uebertragung auf andere Fonds — in Abgang. 1902:
535 000 M.

Ausgaben.
$ 175, (Kap. 64 der Ausgabe.) Die gesammten Ausgaben für die
Bauabtheilung (einschl. des Gehalts für den Minister, sowie der schon
erwähnten Centralinstitute) machten imJahre1902 1271658 M. aus, wovon
auf Besoldungen 698 348 M., Wohnungsgeldzuschüsse 114 300 M., andere
persönliche Ausgaben 268 210 M., sächliche Kosten 190800 M. entfielen.
1880/81 betrugen die gleichen Ausgaben 669725 M. (400 500 + 68000 +
128 525 + 77 700 M.). Die Steigerung beträgt also fast das Doppelte,
was indess bei der starken Steigerung des Beamtenpersonals nicht
Wunder nehmen kann. Die Zahl der vortragenden Räthe war gestiegen
von 17 auf 26, der Bureaubeamten'!) von 81 auf 55 u. 8. w.
Ein näheres Eingehen auf die Gehälter der höheren und niederen
Ministerialbeamten erübrigt sich hier, da die allgemeinen schon bei
früher behandelten Ministerien (vergl. Bd. II Buch I 8 23, Buch 11 $ 30)
gegebenen Darstellungen auch für die Bauverwaltung zur Anwendung
gelangen.
Die von einzelnen höheren Beamten des Ministeriums bezogenen
zum Theil pensionsfähigen, zum Theil nicht pensionsfähigen Zulagen
sind in Kap. 64 Tit. 2 aufgeführt.
Ueber die besonderen Institute vergl. das bei diesen Gesagte.
Ueber die Gattung der bei diesen vorkommenden Bausekretäre
speziell s. $ 195a.
') Abgesehen von den besonderen Instituten.